
In Schleswig-Holstein kämpfen kleine Campingplätze gegen ein seit 2023 geltendes Verbot, das Camping hinter dem Ostsee-Deich von Kronsgaard untersagt. Der Campingbetrieb in dieser Region war seit den 1960er-Jahren üblich, wurde jedoch durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2016 stark eingeschränkt. Diese Regelung sollte wildes Campen eindämmen und den Naturschutz fördern, was zur Folge hatte, dass Kleinstcampingplätze bis zu fünf Stellplätzen nun nicht mehr genehmigt werden dürfen. Eve Asmussen und ihre Familie campierten von 2013 bis 2023 in Kronsgaard, mussten jedoch erfahren, dass ihre letzte Saison im Jahr 2023 endete, wie [NDR](https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Kleine-Camping-Stellplaetze-in-SH-kaempfen-gegen-Campingverbot,campingposse100.html) berichtete.
Die Coronapandemie führte in den Jahren 2020 und 2021 zu einem Anstieg der Campingpopularität und zu einer zeitweiligen Duldung kleinerer Campingplätze. Holger Hofmann, Bauausschussvorsitzender von Kronsgaard, plant, die Genehmigungen für Kleinstcampingplätze wieder einzuführen. Trotz der bestehenden Regelungen des Landesnaturschutzgesetzes, die Camping für Gruppen von bis zu 35 Personen erlauben, bleibt der Betrieb für Einzelcamper untersagt. Der Stellplatz in Kronsgaard steht seit Herbst 2023 ungenutzt, während das Umweltministerium darauf hinweist, dass Gemeinden neue Bebauungspläne genehmigen könnten, jedoch keine Erfolgsaussichten haben.
Politische Debatte über Campingplätze
In der Hochsaison sind freie Plätze auf Campingplätzen in Schleswig-Holstein ohne Vorbuchung kaum zu finden, während Camping auf naturnahen Flächen nahezu ausnahmslos verboten ist. Der Themenkomplex Camping wurde kürzlich im Landtag thematisiert, wobei die FDP-Fraktion einen Antrag stellte, um umweltbewusstes Camping auf landwirtschaftlichen Hofstellen zu ermöglichen. Der Antrag mit dem Titel „Camping in Schleswig-Holstein stärken – Kleinstcampingplätze wieder möglich machen“ wurde zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss und den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen, wie [Landtag Schleswig-Holstein](https://www.landtag.ltsh.de/nachrichten/25_03_28_camping_kleinplaetze/) berichtete.
Bis 2016 konnten Gemeinden die Aufstellung von bis zu fünf Zelten oder beweglichen Unterkünften bis zu sechs Monate genehmigen, doch seit der Gesetzesänderung ist dies nicht mehr möglich. Verschiedene Abgeordnete äußerten sich zu diesem Thema: Annabell Krämer (FDP) forderte eine bürokratiearme Wiederbelebung der Kleinstcampingplätze, während Peer Knöfler (CDU) offen für eine erleichterte Genehmigung zeigte, die Änderungen von 2016 jedoch kritisierte. Thomas Hölck (SPD) stellte die Notwendigkeit des Antrags in Frage und warnte vor einem Zweiklassen-Campingtourismus. Sybilla Nitsch (SSW) befürwortete die Etablierung von Kleinstcampingplätzen zur Entzerrung des Tourismus. Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) wies auf die große Auswahl an regulären Campingplätzen hin und betonte, dass er offen für Änderungen der Campingverordnung sei, jedoch keinen Zusammenhang zwischen Camping und Artenvielfalt sehe.