EinzelfallKriminalität und JustizNordfriesland

Bewährungsstrafe für versuchten Totschlag: Drama auf Sylt!

Ein 38-jähriger Mann wurde am 2. Mai 2025 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, wie NDR berichtet. Diese Verurteilung betrifft einen Fall von versuchtem Totschlag, der sich am 27. September 2015 vor einer Diskothek in Westerland auf Sylt ereignete.

Der Vorfall nahm seinen Anfang während eines Streits, in dessen Verlauf der Täter sieben Mal auf sein Opfer einstach. Der Angeklagte gab an, sich bedroht gefühlt zu haben und holte ein Messer aus seiner Wohnung. Das spätere Opfer reagierte mit einem Angriff, was zu einem Trommelfellriss führte. Der Angriff des Täters führte zu schweren Blutungen, die laut Berichten bis heute Taubheitsgefühle verursachen.

Details zur Verurteilung

Zusätzlich zu seiner Bewährungsstrafe hat der Angeklagte bereits 35.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer gezahlt, und es bestehen möglicherweise weitere Behandlungskosten. Seit dem Vorfall ist der Angeklagte nicht straffällig geworden. Die Richterin folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, während die Verteidigung auf ein Jahr Bewährung plädierte.

Die lange Verfahrensdauer resultierte aus einem Wechsel der Zuständigkeit sowie der Überlastung der Gerichte. Zunächst wurde der Fall wegen schwerer Körperverletzung am Amtsgericht Niebüll verhandelt, bevor er ans Landgericht Flensburg weitergeleitet wurde.

In einem anderen, jedoch ähnlichen Fall berichtete sie-hoeren-von-meinem-anwalt.de über eine Klage eines Geschäftsmanns, der

vor sieben Jahren während einer Klassenfahrt in München von Jugendlichen schwer verletzt wurde. Der Haupttäter wurde zu sieben Jahren Jugendstrafe wegen versuchten Mordes verurteilt. In erster Instanz erhielt das Opfer 80.000 Euro Schmerzensgeld, während die Restforderung der Kläger abgelehnt wurde. Der Zivilprozess ermöglicht es dem Kläger, als Hauptakteur aufzutreten und eine staatliche Anerkennung für das erlittene Unrecht zu erhalten.