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Messerattacke im Regionalzug: BGH bestätigt lebenslange Haft für Ibrahim A.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Verteidigers von Ibrahim A. abgewiesen, was bedeutet, dass der Angeklagte aufgrund einer lebenslangen Haftstrafe in Haft bleibt. Ibrahim A. war zuvor vom Landgericht Itzehoe wegen einer tödlichen Messerattacke in einem Regionalzug bei Brokstedt verurteilt worden. Das Urteil des Landgerichts ist nun rechtskräftig.

Im Laufe des Verfahrens wurde Ibrahim A. des Mordes in zwei Fällen, der schweren Körperverletzung und des versuchten Mordes schuldig gesprochen. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt, was eine Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren ausschließt. Die Messerattacke ereignete sich am 25. Januar 2023, als Ibrahim A. eine 17-Jährige und ihren 19-jährigen Freund erstach und versuchte, vier weitere Reisende anzugreifen. Die Taten führten teils zu schwersten Verletzungen; ein Opfer nahm sich im Juni 2023 infolge der Tat das Leben. Laut dem Gericht beging A. die Tat aus „Frust“, weil er sich bei Behördengängen ungerecht behandelt fühlte.

Details zur Tatausführung

Ibrahim A. entwendete ein Küchenmesser mit einer 20 Zentimeter langen Klinge und griff ahnungslose Fahrgäste an. Das Gericht stellte fest, dass er aus niedrigen Beweggründen und überwiegend heimtückisch handelte. Am 15. Mai 2024 wurde das Urteil gefällt, das keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufwies und eine endgültige Entscheidung darstellt.

Wie die Tagesschau berichtete, wurde Ibrahim A. am 15. Mai 2024 vom Landgericht Itzehoe zu lebenslanger Haft verurteilt. Am Tag der Tat hatte er versucht, seine Aufenthaltsgenehmigung in Kiel zu verlängern, was ihm jedoch nicht gelang. Er war am 19. Januar 2023 aus der Untersuchungshaft entlassen worden und hatte zuvor wegen gefährlicher Körperverletzung straffällig geworden. Das Gericht folgte dem psychiatrischen Gutachten, das psychotische Symptome und eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) diagnostizierte, jedoch keine Beeinträchtigung der Einsichtsfähigkeit oder Steuerungsfähigkeit feststellte.