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EuGH stärkt deutsche Hotels: Schluss mit Booking.com s Bestpreisklauseln!

Riesenschock für Booking.com: Der EuGH hat in einem wegweisenden Urteil die deutschen Hotels gestärkt, indem er die umstrittenen Bestpreisklauseln für unzulässig erklärte – ein schwerer Rückschlag für die Buchungsplattform und ein Sieg für den deutschen Hotelmarkt!

Ein bahnbrechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg hat die deutschen Hotels aufatmen lassen! In einem Rechtsstreit gegen die niederländische Buchungsplattform Booking.com wurde am Donnerstag klargestellt, dass die umstrittenen Bestpreisklauseln, die bis Februar 2016 von Booking durchgesetzt wurden, nicht länger haltbar sind. Diese Regeln erlaubten es den Hotels nicht, ihre Zimmer auf eigenen Webseiten günstiger anzubieten als auf Booking.com (Az. C-264/23). Das ist ein entscheidender Sieg im Kampf um Fairness im Online-Reisegeschäft!

Im Herzen des Konflikts stehen die Bestpreisklauseln, die den Hotels von Booking aufgezwungen wurden. Diese Klauseln sorgten dafür, dass zahlreiche Hotels und Hotelgruppen, die sich benachteiligt fühlten, ihre Stimme erhoben haben! Schäden wurden gefordert – ein klarer Wink an die Bestimmungen, die als unrechtmäßig angesehen werden.

Ein gerechter Kampf der Hotels

Nachdem das Bundeskartellamt diese unfairen Praktiken bereits 2015 untersagt hatte, bestätigte auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe diese Entscheidung. Aber Booking gab sich damit nicht zufrieden! Im Jahr 2020 wandte sich das Buchungsportal an die niederländischen Gerichte und wollte prüfen lassen, ob die Bestpreisklauseln nicht gegen EU-Recht verstoßen. Daraufhin erhoben die betroffenen deutschen Hotels Widerklage und forderten Schadenersatz.

Das niederländische Gericht musste sich schließlich an den EuGH wenden, um Klarheit darüber zu bekommen, ob diese Klauseln als sogenannte Nebenabreden zulässig sein könnten. Der Hintergedanke? Trittbrettfahrer zu verhindern – also dass Verbraucher sich die Preise auf Booking.com anschauen und dann direkt bei den Hotels buchen, um sich die Provisionen zu sparen. Ein cleverer Schachzug der Hotels!

EuGH spricht klare Worte

Doch die Antwort des EuGH fiel deutlich aus! Die Richter unterstrichen, dass Bestpreisklauseln nicht als notwendig für die Wettbewerbsfähigkeit der Buchungsplattformen angesehen werden können. Während solche Plattformen dabei helfen, den Wettbewerb zu fördern und die Sichtbarkeit der Hotels zu erhöhen, sind diese Klauseln nicht erforderlich, um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern.

Das niederländische Gericht, das ursprünglich diesen Fall verhandelt hat, muss nun auf Grundlage des EuGH-Urteils entscheiden. Es ist an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden. Ein historischer Moment für die Hotelbranche und ein wichtiger Schritt in Richtung Fairness im Digitalzeitalter!

NAG Redaktion

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