DeutschlandLörrach

Schulsanierung in Lörrach: Mehrfach verzögert, endlich gute Nachrichten!

In der Stadt Lörrach zieht sich die Sanierung an einer Bildungseinrichtung seit 2017 hin. Grund dafür sind erhebliche Ausführungsmängel an der Stahlkonstruktion des zweiten baulichen Rettungswegs sowie des Aufzugsschachts. Die mangelhafte Ausführung führte dazu, dass eine Abnahme des Bauwerks „unmöglich“ war, was wiederum zur Kündigung des verantwortlichen Stahlbauunternehmens führte. Seitdem sind umfangreiche technische Prüfungen und rechtliche Klärungen notwendig geworden.

Wie Verlagshaus Jaumann berichtete, fanden im vergangenen sowie in diesem Jahr außergerichtliche Verhandlungen zur Mängelbeseitigung statt. Nun steht eine Einigung kurz vor der Unterzeichnung. Die Sanierung der betroffenen Stahlkonstruktion befindet sich in der Planungsphase und soll bis Ende September abgeschlossen sein. Geplant ist, den vollständigen Abschluss der Arbeiten am baulichen Rettungsweg bis Ende des Jahres zu erreichen. Allerdings sind die Sanierungsarbeiten am HTG noch nicht mit den erforderlichen Brandschutzmaßnahmen abgeschlossen. Zudem müssen fehlende Räume und sanitäre Anlagen saniert werden.

Investitionen in die Bildung

Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdic betonte die Bedeutung dieser Investitionen für die Sicherheit und Zukunftsfähigkeit der Bildungsinfrastruktur. Die Verzögerungen im Projektverlauf, die durch die mangelhafte Ausführung bedingt sind, erforderten eine technische und rechtliche Aufarbeitung. Fortschritte in der Sanierung werden als positive Nachricht für die Schulgemeinschaft hervorgehoben.

Der Vorfall in Lörrach ist nicht isoliert, denn Baumängel sind ein weit verbreitetes Problem im Bauwesen. Laut gbklegal können Baumängel von kleinen optischen Unregelmäßigkeiten bis zu gravierenden statischen Problemen reichen. Ein Baumangel liegt vor, wenn die Bauleistung nicht den vertraglichen Anforderungen oder allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Eine der häufigsten Ursachen für Konflikte im Bauwesen ist die mangelhafte Ausführung, was auch die Rechtsansprüche der Bauherren beeinflusst.