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Serientäter vor Gericht: Lüneburgs Bürgermeisterin kritisiert Entscheidung!

Am 6. Februar 2025 genehmigte das Amtsgericht Lüneburg die Abschiebung eines 30-jährigen Serientäters aus Westafrika. Der Mann, der aus Guinea-Bissau stammt, soll bis zum 20. März Deutschland verlassen und bleibt bis dahin in Haft. Er wurde wegen Körperverletzung und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt, wobei ein Haftbefehl wegen Fluchtgefahr verhängt wurde.

Während der Verhandlung verhielt sich der Angeklagte aggressiv und musste einen Biss- und Spuckschutz tragen. Opfer seiner Taten, darunter eine Bäckereiverkäuferin, berichteten von teils schweren Übergriffen. Diese Verkäuferin hatte Verletzungen im Gesicht und griff in der Hand, was eine Behandlung im Krankenhaus erforderte. Der Mann hatte zuvor in Tostedt im Landkreis Harburg einen gefälschten portugiesischen Aufenthaltstitel vorgelegt und war für zahlreiche Straftaten verantwortlich, einschließlich Angriffe auf eine Polizeibeamtin und das Prellen von Rechnungen in Lokalen.

Gerichtliche Entwicklungen

Ein erster Antrag auf Abschiebehaft war vom Gericht zurückgewiesen worden, da die Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren. Es fehlte an einer klaren Darlegung der Durchführbarkeit der Abschiebung innerhalb der beantragten Haftzeit. Lüneburgs Bürgermeisterin Claudia Kalisch äußerte ihr Unverständnis über die Entscheidung des Gerichts.

Zusätzlich berichtete die Datenbank NWB über einen BGH-Beschluss vom 17. September 2024, in dem ein malischer Staatsangehöriger als betroffen geltend gemacht wurde. Dieser Mann war 2004 nach Deutschland eingereist, doch seine Aufenthaltserlaubnis war am 26. April 2019 abgelehnt worden, und ihm wurde eine Frist zur Ausreise gesetzt, was zu einer angedrohten Abschiebung führte. Trotz mehrfacher strafrechtlicher Auffälligkeiten und aggressiven Verhaltens gegenüber Behördenmitarbeitern blieb das Rechtsmittel des Betroffenen erfolglos.

Die geplante Abschiebung, die für den 26. April 2021 angesetzt war, wurde am 9. April 2021 storniert. Eine neue Abschiebung per Charterflug war für den 11. Mai 2021 geplant. Das Amtsgericht hatte am 19. April 2021 die Abschiebungshaft bis zum 12. Mai 2021 angeordnet. Eine Beschwerde des Betroffenen wurde als unzulässig erachtet, und die Haftanordnung stellte sich als gesetzeskonform heraus, da Fluchtgefahr gemäß den relevanten Bestimmungen festgestellt wurde. Die Abschiebung fand letztendlich am 7. Mai 2021 statt.