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Sichere Fahrradabstellplätze in Mönchengladbach: Ein Meilenstein für Radfahrer!

In Mönchengladbach wurden in der Lüpertzender Straße 20 sichere Fahrradabstellplätze geschaffen. Diese neue Fahrradsammelgarage, die neben der Musikschule errichtet wurde, ermöglicht durch ihre Innenkonstruktion das doppelt stöckige Abstellen von Fahrrädern. Ein Gründach ist bereits installiert worden, jedoch stehen noch letzte Restarbeiten und die technische Inbetriebnahme aus. Die Abstellplätze sollen voraussichtlich ab Ende März genutzt werden. Um einen Stellplatz zu buchen, können die Bürger die App „CONNECT ready“ verwenden. Diese Maßnahme ist Teil einer Kooperation zwischen der Stadt Mönchengladbach und der Paul Wolff GmbH, die zur Förderung des Radverkehrs der umweltfreundlichen Mobilitätsstrategie der Stadt beiträgt.

Zusätzlich wird die Lüpertzender Straße zur Fahrradstraße umgewidmet. Zukünftig dürfen nur noch Anlieger mit PKW, einschließlich Besucher der Musikschule und der Volkshochschule (VHS), die Straße befahren. Die Haltepunkte der Bushaltestelle „Lüpertzender Straße“ werden neu ausgerichtet, und die zuvor bestehende Leihfahrrad-Station wird nach Abschluss der Bauarbeiten wieder eingerichtet.

Mobilitätssatzung und Stellplatzregelung

Gemäß der Mobilitätssatzung der Stadt Mönchengladbach richtet sich die Anzahl der erforderlichen Kraftfahrzeug- und Fahrradabstellplätze nach bestimmten Vorgaben. Eine Reduzierung der Verpflichtung zur Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Diese Bedingungen hängen von der Lage sowie der Nähe zum öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) und dem Schienenpersonenverkehr (SPNV) ab. Die Stadt stellt dafür ein städtisches GIS-Portal zur Verfügung, das Karten für den Lage-, ÖPNV- und SPNV-Bonus bereitstellt.

Um den ÖPNV-Bonus zu erhalten, muss die umliegende Bushaltestelle montags bis freitags zwischen 7.00 Uhr und 18.00 Uhr mindestens im 20-Minutentakt bedient werden. Die Fahrplanauskunft des VRR kann dabei helfen, die Taktung der Haltestellen zu überprüfen. Der ÖPNV- und SPNV-Bonus ist nur auf Antrag und mit den entsprechenden Nachweisen erhältlich, wie zum Beispiel einer Karte mit dem Radius zur Haltestelle und dem Nachweis der Taktung. Sollten Stellplätze nicht auf dem Grundstück oder durch eine Baulast gesichert werden können, kann auf Antrag die Ablösung der Stellplätze geprüft werden.