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Skandal um Spundwand: Stadt Zweibrücken muss für Schäden zahlen!

Am rechten Ufer der Schillerstraße in Zweibrücken sind mehrere Häuser beschädigt worden, nachdem die Stadt den Bau einer Spundwand zur Befestigung des Schwarzbachufers plante. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass die Gerichte zunehmend mit Fällen verbunden mit diesen Schäden konfrontiert sind. Ende 2024 war die Stadt Zweibrücken bereits mit einem Verfahren am Landgericht beschäftigt.

In einem aktuellen Urteil hat die Erste Zivilkammer des Landgerichts Zweibrücken dem Feststellungsantrag der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Schillerstraße 5 stattgegeben. Die Stadt wurde zur Zahlung von Entschädigungen für Schäden verurteilt, die während der Sanierung der Spundwand am Schwarzbach-Ufer im Jahr 2022 entstanden sind, wie die Saarbrücker Zeitung berichtete. Der Antrag der Stadt auf ein gerichtliches Baustellen-Gutachten wurde abgelehnt, und die Höhe der Schadensersatzforderungen ist derzeit noch unklar.

Details zu den Schäden

Die Wohnungseigentümergemeinschaft fordert Entschädigungen für Risse in den Wänden, die Stabilisierung des Gebäudes, die Anhebung der abgesunkenen Hoffläche sowie Ausgleichszahlungen für Mietausfälle. Die Stadt Zweibrücken wird von Streithelfern, darunter eine Haftpflichtversicherung, unterstützt, die möglicherweise gegen das Urteil Berufung einlegen könnten. Die juristische Auseinandersetzung betrifft speziell das Grundstück Schillerstraße 5, wo es zu Rissen und Bodenabsenkungen gekommen ist.

Die Beweisaufnahme fand am 25. Juni statt, nachdem ein Vergleich im Februar gescheitert war. Gutachter hatten bestätigt, dass die Bodenbeschaffenheit bei den vorherigen Arbeiten nicht korrekt untersucht wurde und falsche Geräte Verwendung fanden. Die Schäden am Gebäude wurden nicht als bereits vor Baubeginn vorhanden angesehen. Die Sanierung der Spundwand begann Ende April 2021, war jedoch von Kostenexplosionen und Verzögerungen geprägt. Die betroffenen Wohnungen sind seit dem letzten Baustopp im März 2022 nicht mehr vermietbar. Der Anwalt der WEG, Horst Klesen, rechnet mit einem langwierigen Verfahren, da er davon überzeugt ist, dass die Beklagten-Seite nicht klein beigeben wird.

Insgesamt sind mittlerweile 13 Klagen gegen die Stadt Zweibrücken eingereicht worden, was die Problematik rund um die Spundwand und die damit verbundenen Schäden weiter verschärft, wie die Rheinpfalz berichtet.