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SPD Günzburg plant neue Regeln gegen Wohnraummangel und Leerstand!

Der Ortsverein der SPD Günzburg plant, die Nutzung von Wohnraum in der Stadt künftig genauer zu regulieren. Die Initiative bezieht sich auf eine Zweckentfremdungssatzung aus Puchheim bei München, die als Vorbild dient. Ziel ist es, zu verhindern, dass Wohnraum dauerhaft vom Wohnungsmarkt entzogen wird.

Ein wichtiges Element dieser Satzung ist, dass Wohnraum nur für einen bestimmten Zeitraum leer stehen oder als Ferienwohnung vermietet werden darf. Bei einer Überschreitung dieses Zeitraums ohne Genehmigung der Stadt droht ein Bußgeld, das in Puchheim bei illegalem Leerstand bis zu 500.000 Euro betragen kann. Die SPD Günzburg sieht in dieser Regelung eine Möglichkeit, die Wohnraumsituation in der Stadt zu verbessern und plant eine intensive Diskussion über die Satzung und deren Bedingungen.

Regulierung und Diskussion

Ein weiterer Aspekt der Überlegungen umfasst die Klärung, ob die Satzung auch auf leer stehende Geschäftsräume ausgeweitet werden kann. Zudem stehen die erlaubte Dauer des Leerstandes und weitere Details zur Diskussion. Diese Entwicklungen in Günzburg werden als Anlass für die Prüfung einer solchen Satzung angesehen und könnten langfristig dazu beitragen, den Wohnraum in der Stadt besser zu nutzen.

Zusätzlich bietet die Recherche zu ähnlichen Vorfällen eine tiefergehende Einsicht in das Thema. In Puchheim wird Wohnraum als zweckentfremdet betrachtet, wenn er nicht für Wohnzwecke genutzt wird, beispielsweise in Form von Praxen, Büros oder Ferienwohnungen. In Gemeinden mit einer Zweckentfremdungssatzung ist eine behördliche Genehmigung erforderlich, um Wohnraum anders als für Wohnzwecke zu nutzen. Hierbei wird auf das Zweckentfremdungsgesetz (ZwEWG) und die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Puchheim verwiesen, deren Ziel es ist, Maßnahmen zu verhindern, die Wohnraum vom Wohnungsmarkt abziehen.

Es ist anzumerken, dass nicht jede Nutzung automatisch als Zweckentfremdung gilt; zum Beispiel, wenn weniger als 50 Prozent der Wohnfläche als Büro genutzt wird, liegt keine Zweckentfremdung vor. Für eine nicht genehmigte Zweckentfremdung kann in Puchheim ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Für weitere Informationen zu den Plänen der SPD Günzburg verweisen wir auf die Berichterstattung der Augsburger Allgemeinen und zur Zweckentfremdungssatzung in Puchheim auf die offizielle Seite von Puchheim.