BrandenburgDahme-SpreewaldDeutschlandMärkisch-OderlandTeltow-Fläming

Streit um Rettungsdienstkosten: Wer zahlt, wenn es ernst wird?

In Brandenburg gibt es derzeit erhebliche Unsicherheiten bezüglich der Kostenübernahme für Rettungseinsätze durch Krankenkassen. Während im Landkreis Märkisch-Oderland die Patienten bereits selbst für Notrufe aufkommen müssen, hat der Landkreis Teltow-Fläming die Pläne zur anteiligen Kostenübertragung auf Patienten vorerst zurückgestellt. Im Landkreis Dahme-Spreewald besteht bereits seit Jahren Streit über die Kostenübernahme für Fehlfahrten des Rettungsdienstes ohne Krankenhaustransport.

Seit 2020 sind zwischen dem Dahme-Spreewald-Kreis und den Krankenkassen Konflikte bezüglich der Rettungsdienstgebühren entstanden. Diese Auseinandersetzungen wurden durch Normenkontrollklagen der Krankenkassen gegen die Gebührensatzungen des Kreises noch verstärkt, auch wenn diese Klagen momentan ruhen. Der Kreistag in Dahme-Spreewald plant, am 2. April 2025 eine neue Gebührenordnung für den Rettungsdienst zu verabschieden. Vor der Beschlussfassung sollen strittige Punkte durch einen externen Berater mit den Krankenkassen geklärt werden.

Finanzielle Belastungen und politische Initiativen

Die jährlichen Kosten für den Rettungsdienst im Landkreis Dahme-Spreewald belaufen sich auf rund 30 Millionen Euro, was Personal- und Sachkosten für 15 Rettungswachen, anteilige Kosten der Regionalleitstelle sowie Verwaltungskosten umfasst. Der Konflikt hat sich in mehreren Landkreisen verschärft, da die Krankenkassen ihre Leistungen rückwirkend zum 1. Januar 2025 gekürzt haben. Im Landkreis Teltow-Fläming führte dies zu einem Defizit von 14 Millionen Euro bei den Rettungsdienstkosten. Die Landesregierung plant, sich in die Streitigkeiten einzuschalten; Ministerpräsident Dietmar Woidke wird Gespräche mit der Gesundheitsministerin sowie Vertretern der Landkreise und Krankenkassen führen.

In insgesamt neun Brandenburger Landkreisen erstatten die Krankenkassen nicht mehr alle Gebühren für Rettungseinsätze. Betroffen sind unter anderem Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree und andere. Die Krankenkassen halten die Einsatzkosten für überzogen und zahlen seit Januar nur Festbeträge. Beispielhaft kostet ein Rettungswagen-Einsatz in Teltow-Fläming 1.449 Euro, während die Kassen lediglich 794 Euro erstatten.

Die Landkreise sind verpflichtet, Rettungsdienste vorzuhalten und geben die Gebühren weiter an die Krankenkassen. Die Krankenkassen argumentieren allerdings, dass die Gebührenkalkulation in mehreren Landkreisen fehlerhaft sei. Die Landkreise betonen ihrerseits, dass Investitionskosten und Fehlfahrten in die Kalkulation einfließen müssen. Die Verhandlungen zwischen Landkreisen und Krankenkassen führten bislang zu keinen Einigungen, was zu Unklarheiten für die Bürger führt: Diese müssen möglicherweise Gebühren für Rettungsdienste zahlen oder einen Widerspruch einlegen.

Die Gesundheitsministerin Britta Müller drängt auf eine schnelle Einigung zwischen Landkreisen und Krankenkassen. Johannes Wagner vom Landkreistag lehnt die Festbeträge ab und fordert das Eingreifen des Gesundheitsministeriums. Parallel dazu wurde im Gesundheitsausschuss des Landtages diskutiert, jedoch ohne konkrete Lösungen zu finden. Kritische Stimmen von CDU-Politikern und AfD-Abgeordneten fordern eine Klärung der Kostenproblematik, während die SPD-Abgeordnete Nadine Graßmel bedauert, dass die Debatte auf dem Rücken der Patienten ausgetragen wird.

Für weitere Informationen zu den Entwicklungen in Bezug auf die Rettungsdienstgebühren in Brandenburg lesen Sie die Berichte auf maz-online.de und rbb24.de.