
In Bamberg wird derzeit über die strengen Strafen für Umweltsünder diskutiert. Insbesondere die illegale Müllentsorgung sorgt für zunehmende Besorgnis. Laut einem Bericht von Fränkischer Tag sind die Strafen für solche Umweltvergehen nicht zu unterschätzen. Die offizielle Rekordhöhe bei Geldbußen kann bis zu 100.000 Euro betragen, wobei Privatpersonen in der Regel geringere Bußgelder erwarten müssen als Unternehmen.
Die illegale Abfallbeseitigung wird in Deutschland oft als Ordnungswidrigkeit geahndet. In schwerwiegenden Fällen, wenn Gewässer, Luft oder Boden nachhaltig verunreinigt werden, wird dies jedoch zu einer Straftat. Hier drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen, die sich nach dem Einkommen des Verurteilten richten. Die Staatsanwaltschaft ist in solchen Fällen verpflichtet, Ermittlungen einzuleiten. Dies bedeutet, dass Umweltdelikte ernsthaft verfolgt werden und ein handlungsfähiges Rechtssystem zur Unterstützung der Umwelt besteht.
Umweltdelikte und ihre Konsequenzen
Die Forschung zu Umweltdelikten zeigt, dass diese häufig ohne Genehmigung geschehen, was sie nach Paragraphen 324 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) rechtswidrig macht. Laut einem Bericht auf Anwalt Strafrecht Steuerstreit Berlin sind folgende Verstöße häufig:
- Gewässerverunreinigung (§ 324 StGB)
- Bodenverunreinigung (§ 324 a StGB)
- Luftverschmutzung (§ 325 StGB)
- Unerlaubter Umgang mit Abfällen (§ 326 StGB)
Die häufigste Umweltstraftat in Deutschland ist die illegale Abfallbeseitigung. Zwischen 2014 und 2015 stieg die Zahl der Verfahren um 4,5 Prozent, während eine hohe Dunkelziffer nicht angezeigter Umweltstraftaten angenommen wird. Umweltvergehen können sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden und der Versuch, ein solches Vergehen zu begehen, ist ebenfalls strafbar.