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Tanzverbot an Karfreitag? Nürnberger Club bricht die Regeln!

Am Karfreitag gilt in Deutschland ein strenges Tanzverbot, das auch in Bayern angewendet wird. In Nürnberg gibt es jedoch eine Ausnahme: Der Club „Die Rakete“ hat bekannt gegeben, dass er am Karfreitag offiziell geöffnet sein wird, wodurch Tanzmöglichkeiten an diesem stillen Feiertag ermöglicht werden. Der Club kündigte dies auf seiner Facebook-Seite an.

Das bayerische Feiertagsgesetz von 1980 legt fest, dass an stillen Tagen, zu denen auch Karfreitag zählt, öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur mit ernstem Charakter erlaubt sind. Zu den stillen Tagen gehören außerdem Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag sowie Heiligabend. Bei einer Nichteinhaltung des Tanzverbots drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Rechtslage und Ausnahmen

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 hat das Tanzverbot teilweise gekippt, da es mit der Versammlungsfreiheit und der Weltanschauungsfreiheit nicht vereinbar sei. Ausnahmen sind möglich, wenn die Veranstaltungen eine klare weltanschauliche Abgrenzung gegenüber dem Christentum aufweisen. An Karfreitag organisiert der bfg Nürnberg und München eine Veranstaltung, die in „Die Rakete“ stattfinden wird.

Im Vorjahr gab es eine Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Nürnberg will tanzen“, die jedoch aufgrund einer Nichtgenehmigung durch das Ordnungsamt nicht stattfand. Zudem wurde eine einstweilige Anordnung des bfg München vom Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach zurückgewiesen.

Allgemein müssen an stillen Feiertagen Tanzflächen leer bleiben, unabhängig von der Art der Musik. Veranstaltungsorte wie Clubs und Diskotheken können zwar öffnen, müssen ihr Programm jedoch den Regelungen anpassen. So ist das Feiern bis 2 Uhr nachts erlaubt, nach dieser Zeit müssen die Musik laut Vorschrift leiser gestellt und die Gäste von der Tanzfläche geholt werden. Vergnügungsstätten wie Spielhallen müssen hingegen an stillen Feiertagen geschlossen bleiben, erklärt das bayerische Innenministerium.

Für weitere Informationen über die Regelungen zu stillen Feiertagen in Bayern, die auch in München gelten, verweisen wir auf [merkur.de](https://www.merkur.de/bayern/nuernberg/stille-tage-gesetz-bayern-verbot-feiertag-die-rakete-tanzverbot-offen-karfreitag-nuernberg-club-tanz-93690169.html) und [muenchen.de](https://www.muenchen.de/aktuell/stille-feiertage-infos-zum-tanzverbot-muenchen).