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Teenager in Groß-Gerau: Mit Alkohol und Waffen beim Autofahren erwischt!

In Groß-Gerau wurde am 14. März ein 14-jähriger Jugendlicher beim Autofahren aufgegriffen, während er mutmaßlich unter Alkoholeinfluss stand. Laut FFH hatte der Jugendliche keinen Führerschein, da er das erforderliche Alter noch nicht erreicht hat. Während einer Kontrolle durch die Polizei wurden zwei verbotene Einhandmesser und eine Softairwaffe im Fahrzeug gefunden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,5 Promille.

Die Polizei konnte das Fahrzeug aufgrund eines Hinweises eines Zeugen in der Nähe der Goetheschule ausfindig machen. Sowohl der 14-Jährige als auch sein 18-jähriger Beifahrer wurden vorläufig festgenommen. Gegen sie wird nun ermittelt wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie gegen den Fahrer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinfluss. Auch gegen den Fahrzeughalter, einem weiteren jungen Mann, haben die Ermittler ein Verfahren eingeleitet.

Relevanz von Alkoholkonsum und Waffengebrauch

Dr. Schmitz die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) verdeutlicht, dass Alkohol und Waffengebrauch nicht vereinbar sind. Richter betonen hierbei, dass nur nüchterne Personen sicher mit Schusswaffen umgehen können, da Alkohol die Reaktionsgeschwindigkeit und Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigt.

Im konkret genannten Fall wurde ein Jäger von der Polizei angehalten, nachdem er einen Rehbock erlegt hatte. Bei ihm ergab eine Alkoholmessung Werte von 0,47 mg/l und später 0,39 mg/l. Die Konsequenzen dieser Überprüfung führten zum Verlust der Waffenbesitzkarte und des Jagdscheins. Autofahrer mit einer ähnlichen Alkoholkonzentration verlieren nicht automatisch den Führerschein, müssen jedoch mit einem Bußgeld und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.