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Digitales Parken: Thüringen setzt auf Apps – eine Stadtrevolution!

In Thüringen setzen immer mehr Menschen auf die Nutzung von Apps zur Bezahlung von Parkgebühren anstelle klassischer Parktickets. Aktuellen Berichten zufolge liegt der Nutzeranteil an umsatzstarken Standorten bei beeindruckenden 46 Prozent. In Städten wie Suhl und Jena greifen rund 25 Prozent der Nutzer auf die optionale Handyparkfunktion zurück. Die digitale Bezahlung von Parkgebühren scheint zudem besonders in den tourismusintensiven Monaten in Eisenach an Bedeutung zu gewinnen, wo die Nutzung stetig ansteigt.

Gera wird ab Ende Januar ebenfalls die Möglichkeit einführen, Parkgebühren über eine App zu begleichen. Währendland die Abschaffung von Parkautomaten zugunsten der App-Zahlung in keiner Kommune geplant ist, werden in Eisenach an einigen Standorten Automaten sukzessive abgebaut. Einige Nutzer können oder möchten jedoch weiterhin nicht per App bezahlen. Die Vorteile des Handyparkens für Kommunen sind vielfältig: Es entfallen die Kosten für Anschaffung und Aufstellung von Automaten, sowie die Fahrtkosten zur Leerung von Bargeldkassetten. Zudem erleichtert das System die Zuordnung bei Parkverstößen und macht es für Diebe unattraktiver.

Handyparken als moderne Lösung

Das Bezahlen von Parkgebühren über das Handy stellt eine zeitgemäße Alternative dar, die immer mehr Menschen in Deutschland nutzen. Der Vorgang erfordert lediglich das Herunterladen einer speziellen App, mit der die Parkgebühr minutengenau abgerechnet wird. Um die App zu verwenden, müssen sich die Nutzer bei einem Anbieter registrieren, um eine Vignette zu erhalten, die als Nachweis für das Ordnungsamt dient. Es ist wichtig zu beachten, dass die Nutzung der Parkscheinautomaten weiterhin möglich ist und Handyparken als optionale Lösung angeboten wird.

Die Informationen zu diesem System sind online verfügbar, während die Kommunen mit App-Anbietern kooperieren müssen, um diesen Service anzubieten. Der Parkvorgang selbst muss direkt in der App gestartet und beendet werden. Für Nutzer, die kein Smartphone besitzen, besteht die Möglichkeit, über SMS zu parken. Das Ordnungsamt überwacht das Handyparken durch Datenabfragen in der Anbieter-Datenbank, wobei die Parkgebühr in jedem Fall entrichtet werden muss, andernfalls drohen Verwarnungsgelder. Weitere Details zu den Regelungen des Handyparkens finden sich in einem umfangreichen Bericht von Bussgeldkatalog.net.

Die ADAC bewertet die Zahlung via Park-App als positive zusätzliche Leistung. Allerdings haben viele Nutzer festgestellt, dass die Vielzahl der unterschiedlichen Anbieter oftmals zu Verwirrung führt, da bei Besuch in verschiedenen Städten neue Apps installiert werden müssen. Während die Vorteile von Handyparkapps klar sind, gibt es dennoch Hinweise darauf, dass vor allem reisende Nutzer von der Vielzahl der Anbieter eingeschränkt werden.