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Umwelthilfe verklagt Städte: Wer versteckt Parkrauminformationen?

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen die Städte Saarbrücken, Lübeck und Dessau-Roßlau eingereicht. Der Grund für diese Klage ist die Weigerung der genannten Städte, seit mehr als sechs Monaten gesetzlich verpflichtende Informationen zum Parkraummanagement herauszugeben. Im September 2024 verschickte die DUH 21 Fragen zum Parkraummanagement an 105 Städte in Deutschland, darunter alle Großstädte mit über 100.000 Einwohnern und die fünf größten Städte jedes Bundeslandes. Lediglich 39 Prozent der angefragten Städte, also 41 von 105, reagierten innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Monatsfrist.

Die Stadt Moers antwortete am schnellsten, bereits nach acht Tagen. Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der DUH, hob die Bedeutung des Rechts auf Informationsfreiheit hervor und kritisierte, dass oft anwaltlicher Druck und Klagen erforderlich seien, um Auskunftsansprüche durchzusetzen. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie dem Umweltinformationsgesetz (UIG) müssen Anfragen in der Regel innerhalb eines Monats beantwortet werden, es sind jedoch auch Ausnahmen vorgesehen, die eine Verlängerung um maximal einen weiteren Monat erlauben.

Problematik der Antwortzeiten

Einige Städte benötigten jedoch deutlich länger für ihre Antworten. So benötigten unter anderem Koblenz 143 Tage, Essen 140 Tage, Chemnitz 130 Tage, Mainz 102 Tage und Frankfurt an der Oder sogar 185 Tage für ihre Rückmeldungen. In 15 Fällen antworteten die Städte erst nach anwaltlichen Schreiben der DUH. Zusätzlich setzen mehrere Städte Antragsteller mit hohen Gebührenandrohungen unter Druck, was kleinere Organisationen oder Einzelpersonen von Anfragen abhalten könnte. Die Stadt Magdeburg drohte mit der höchsten Gebühr von 1.000 Euro, die nach Widerspruch auf 168,25 Euro reduziert wurde. Auch Städte wie St. Ingbert (200 Euro), Lutherstadt Wittenberg (178,26 Euro), Zwickau (134,72 Euro) und Berlin (15 Euro) verlangten Gebühren.

Robin Kulpa von der DUH kritisierte diese Gebührenpraxis scharf und forderte die Abschaffung der Möglichkeit zur Erhebung von Gebühren für Umweltinformationen. Die inhaltliche Auswertung des DUH-Fragenkatalogs zum Parkraummanagement befindet sich gegenwärtig in Arbeit, und die DUH plant die Veröffentlichung erster Ergebnisse zum Thema Anwohnerparken am 22. Februar 2025, wie Umweltlexikon Online berichtete.

Die Stadt Saarbrücken hat angegeben, dass sie ihre Verpflichtungen gemäß dem saarländischen Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz beachtet. Zudem prüft die Stadt juristisch, wie Saarbrücker Zeitung berichtete.