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Unfallhelfer in Not: So sind Sie bestens geschützt!

In Deutschland sind Menschen, die in Notsituationen Hilfe leisten, gesetzlich gut abgesichert. Gerhard Hillebrand, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, hebt hervor, dass diese Absicherung eine wichtige Grundlage für Unfallhelfer darstellt.

Gemäß § 2 Nr. 13 des Sozialgesetzbuches VII sind Nothelfer automatisch unfallversichert, wenn sie bei Unglücksfällen eingreifen. Die Berufsgenossenschaft fungiert als zentrale Anlaufstelle für Ansprüche, die Unfallhelfer geltend machen können. Betroffene sollten sich an die entsprechende Berufsgenossenschaft wenden, um den Vorfall zu schildern und eine Regulierung der entstandenen Schäden zu beantragen.

Ansprüche und Kostenübernahme

Die Berufsgenossenschaft prüft die Ansprüche auf Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen sowie Sachschäden, wie z. B. zerrissene Kleidung. Es wird empfohlen, sich an die Berufsgenossenschaft zu wenden, an die der Arbeitgeber Beiträge leistet. Eine positive Nachricht für Unfallhelfer ist, dass die Kosten für einen Anwalt ebenfalls durch bestehende Versicherungen abgedeckt sind, was den Betroffenen zusätzliche Sicherheit gibt.

Weitere Einzelheiten zu den gesetzlichen Bestimmungen der Unfallversicherung können auf der Webseite von Haufe nachgelesen werden, wo das Sozialgesetzbuch (SGB VII) erläutert wird. Diese Informationen sind wichtig, um die Rechte und Pflichten von Nothelfern in Deutschland zu verstehen, wie auch [Haufe](https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/sozialgesetzbuch-sgb-siebtes-buch-vii-gesetzliche-unfallversicherung_idesk_PI434_HI15138411.html) darstellt.

Für Interessierte, die mehr über die Absicherung von Unfallhelfern erfahren möchten, bietet der Artikel auf [MDR.de](https://www.mdr.de/ratgeber/recht/unfallhelfer-nothelfer-schadensersatz-versicherung-100.html) detaillierte Informationen zu den Rechten, die Helfer im Notfall haben.