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Verhandlungstermin geplatzt: Alt Gießen GmbH kämpft gegen Versäumnisurteile!

In einem aktuellen Rechtsstreit erschien die Beklagte, die Alt Gießen GmbH, nicht zum ersten Verhandlungstermin. Infolgedessen erließ Richterin Hainmüller ein Versäumnisurteil. Der Anwalt der Alt Gießen GmbH legte zwar Einspruch ein, jedoch ohne eine Begründung zu formulieren. Kurz vor dem zweiten Verhandlungstermin legte der Anwalt zudem sein Mandat nieder und erschien nicht vor Gericht, was dazu führte, dass die Beklagtenseite erneut fernblieb. Als Konsequenz wurde ein zweites Versäumnisurteil erlassen.

Ein Einspruch gegen das zweite Versäumnisurteil ist vor dem Oberlandesgericht möglich. Zum jetzigen Zeitpunkt befindet sich die Immobilie der Alt Gießen GmbH bereits in einem geräumten Zustand, und das Unternehmen selbst wird von einem Insolvenzverwalter betreut, wie [mittelhessen.de](https://www.mittelhessen.de/lokales/kreis-giessen/giessen/was-wird-aus-dem-lokal-alt-giessen-4482815) berichtet.

Details zum Einspruch gegen Versäumnisurteile

Ein Einspruch gegen ein Versäumnisurteil stellt einen Rechtsbehelf in Zivilverfahren dar, der es der nicht erschienenen Partei ermöglicht, ihre Rechte zu wahren und ihre Position noch einmal darzulegen. Laut [anwalt.de](https://www.anwalt.de/rechtstipps/einspruch_gegen_versaeumnisurteil_muster) ergeht ein Versäumnisurteil, wenn eine Partei sich nicht rechtzeitig verteidigt oder nicht zum Gerichtstermin erscheint. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Versäumnisurteils. Ein Einspruch muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben werden; Anwaltszwang besteht nicht vor Amtsgerichten, jedoch wird rechtliche Beratung empfohlen.