
Am 30. März 2025 finden in Deutschland zahlreiche verkaufsoffene Sonntage statt, die in 11 Bundesländern genehmigt wurden. Diese Regelung ermöglicht es in insgesamt 83 Städten, an diesem Tag einzukaufen.
Neben Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sieht die Gesetzgebung spezielle Vorschriften vor, die die Sonntagsöffnungen regeln. Die allgemeinen Bestimmungen legen fest, dass Geschäfte an Sonn- und Feiertagen in der Regel geschlossen sind, mit bestimmten Ausnahmen.
Details zu den Bundesländern
Die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage variiert je nach Bundesland. In Berlin gibt es mit acht Sonntagen die meisten Möglichkeiten, während viele andere Bundesländer in der Regel maximal vier Eröffnungen pro Jahr gestatten:
- Baden-Württemberg: Maximal drei Sonntagsöffnungen pro Jahr, keine an Ostern, Pfingsten, Weihnachtsfeiertagen oder Adventssonntagen.
- Bayern: Vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr, orientiert sich an bundesweiten Regelungen.
- Brandenburg: Sechs verkaufsoffene Sonntage pro Jahr, Öffnungszeiten von 13:00 bis 20:00 Uhr, keine an bestimmten Feiertagen.
- Hessen: Bis zu vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr, keine an Ostern, Pfingsten, Volkstrauertag oder Fronleichnam.
- Niedersachsen: Maximal vier verkaufsoffene Sonntage, zusätzliche Regelungen für Kur- und Seebäder (bis zu 40 Sonntage).
- Nordrhein-Westfalen: Maximal vier verkaufsoffene Sonntage, keine an Weihnachten, Ostern oder Pfingsten.
- Rheinland-Pfalz: Maximal vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr, keine an Feiertagen.
- Saarland: Maximal vier verkaufsoffene Sonntage, keine an Ostern, Pfingsten, Neujahr, Totensonntag oder Volkstrauertag.
- Sachsen-Anhalt: Bis zu vier verkaufsoffene Sonntage, Öffnungszeiten von 12:00 bis 18:00 Uhr.
- Schleswig-Holstein: Maximal vier verkaufsoffene Sonntage, Kur- und Erholungsorte können von Verboten befreit werden.
- Thüringen: Bis zu vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr, keine im Dezember.
Die Öffnungszeiten an diesen verkaufsoffenen Sonntagen sind in der Regel auf maximal fünf Stunden begrenzt, wobei ein besonderer Anlass, wie ein Markt, eine Messe oder ein Event, erforderlich ist, damit die Geschäfte öffnen dürfen.
Die Regelungen zur Sonntagsöffnung sind Teil der gesetzlichen Bestimmungen, die die Ladenöffnungszeiten in Deutschland betreffen. Diese Gesetze erlauben den Bundesländern, die Sonntagsöffnungen zu regeln, was zu unterschiedlichen Regelungen führt. Der verkaufsoffene Sonntag ist somit ein Thema, das in der Gesellschaft diskutiert wird, wobei sowohl wirtschaftliche Vorteile als auch soziale und kulturelle Bedenken eine Rolle spielen, wie fachanwalt.de berichtet.
Internationale Regelungen zeigen, dass in anderen Ländern wie Frankreich, Polen und Griechenland unterschiedliche Ansätze zur Sonntagsöffnung existieren. In Frankreich dürfen Geschäfte an fünf Sonntagen öffnen, während in Polen Sonntagsöffnungen grundsätzlich erlaubt sind.