
Am 12.03.2025 berichtete die Kreispolizeibehörde Märkischer über die Ergebnisse verschiedener Verkehrskontrollen, die am 11.03.2025 in Plettenberg und Menden durchgeführt wurden. Die Kontrollen fanden an unterschiedlichen Messstellen und zu verschiedenen Zeiten statt.
In Plettenberg wurde an der Ziegelstraße in Richtung Schleusingerstraße zwischen 13:58 und 15:01 Uhr eine Radarüberwachung durchgeführt. Dabei wurden 48 Fahrzeuge erfasst. Im Verwarngeldbereich lagen die Messungen bei 12, es wurden jedoch keine Ordnungswidrigkeitenanzeigen ausgesprochen. Der höchste gemessene Wert betrug 47 km/h in einer 30 km/h-Zone.
Ergebnisse der Verkehrskontrollen
Ein weiterer Standort in Plettenberg-Hachmecke an der K 5 in Richtung Plettenberg wurde von 15:20 bis 16:20 Uhr kontrolliert. Hier wurden 72 Fahrzeuge gemessen, wobei 5 im Verwarngeldbereich lagen und 3 Ordnungswidrigkeitenanzeigen geschrieben wurden. Auch hier blieben Fahrverbote aus, der höchste Messwert betrug 98 km/h in einer 70 km/h-Zone.
In Lettmecke, an der Attendorner Straße in Richtung Attendorn, fand die Messung zwischen 16:35 und 17:45 Uhr statt. Bei 240 erfassten Fahrzeugen gab es 15 im Verwarngeldbereich und 4 Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Der dort festgestellte Höchstwert lag bei 74 km/h in einer 50 km/h-Zone. An der letzten Messstelle in Plettenberg, am Grafweg in Richtung Oesterweg, wurden von 17:55 bis 19:15 Uhr 173 Fahrzeuge erfasst. Hier lagen 8 im Verwarngeldbereich und 1 Ordnungswidrigkeitenanzeige vor, während der höchste Wert 82 km/h in einer 50 km/h-Zone betrug.
In Menden wurde an der Westtangente von 12:00 bis 17:30 Uhr eine ESO-Messung durchgeführt. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 48.100 Fahrzeuge erfasst, wobei 15 im Verwarngeldbereich lagen und 2 Ordnungswidrigkeitenanzeigen ausgesprochen wurden. Der höchste gemessene Wert betrug 98 km/h in einer 70 km/h-Zone.
Diese Kontrollen sind Teil der regulären Maßnahmen der Polizei, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Wie juraforum.de berichtete, dürfen Verkehrskontrollen ohne spezifischen Anlass durchgeführt werden. Autofahrer sind verpflichtet, unverzüglich anzuhalten, auch in Eile, andernfalls droht ein Bußgeld. Darüber hinaus hat die Polizei das Recht, die Identität des Fahrers festzustellen und die Fahrtüchtigkeit sowie den Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen.
Die Informationen untermauern die Wichtigkeit von Verkehrskontrollen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und zur Prävention von Verkehrsunfällen.