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Wahl-Countdown: So wählen Sie richtig in Alfter am 23. Februar 2025!

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl in Deutschland statt, auch in Alfter. Die Wähler haben die Möglichkeit, zwei Stimmen abzugeben: Eine Stimme für einen Direktkandidaten und eine für eine Partei. Alfter gehört zum Wahlkreis 97 „Rhein-Sieg-Kreis II“, der zusätzlich die Städte Königswinter, Bad Honnef, Swisttal, Bornheim, Rheinbach, Meckenheim, Sankt Augustin und Wachtberg umfasst.

In diesem Wahlkreis treten folgende Direktkandidaten an: Norbert Röttgen (CDU), ehemaliger Bundesumweltminister und seit 1994 im Bundestag; Ute Krupp (SPD), Vorsitzende der SPD Rheinbach und stellvertretende Landrätin; Moritz Wächter (Grüne), Kreisvorsitzender der Grünen im Rhein-Sieg-Kreis und Politikwissenschaftsstudent; Nicole Westig (FDP) mit 87% Zustimmung bei der Kreiswahlversammlung; Valeska Huland (Volt); Roger Beckamp (AfD) sowie die Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), die keine Direktkandidaten gestellt hat.

Wahlberechtigung und Stimmabgabe

Wahlberechtigt sind Personen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen. Die Wahlbenachrichtigungen werden 4-6 Wochen vor der Wahl per Post versendet, spätestens am 2. Februar 2025. Wähler können persönlich oder per Briefwahl abstimmen. Ohne Wahlbenachrichtigung ist die Stimmabgabe mit einem Personalausweis oder Reisepass möglich, sofern man im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Das Wahlbüro der Gemeinde Alfter ist am Rathaus 7 erreichbar. Die telefonische Erreichbarkeit liegt unter 0228/6484-178 und die E-Mail-Adresse für Anfragen lautet briefwahl@alfter.de. Antragstellungen für die Briefwahlunterlagen sind ab dem 20. Januar 2025 möglich und können per Post, persönlich, schriftlich oder online erfolgen. Der Wahlbrief sollte spätestens am 19. Februar 2025 abgesendet werden. Eine Direktwahl im Wahlbüro ist ebenfalls möglich, und die Öffnungszeiten sind Montag von 7.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7.30 bis 12 Uhr, sowie Donnerstag von 7.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17.30 Uhr. Stimmabgabe durch bevollmächtigte Personen ist nicht gestattet, jedoch können Briefwahlunterlagen mit Vollmacht beantragt werden.

Wie [ksta.de](https://www.ksta.de/alfter/bundestagswahl-2025-in-alfter-briefwahl-adressen-und-alle-infos-1-942518) berichtete, gibt es bei der Bundestagswahl zwei Stimmen: die Erststimme für Direktkandidaten und die Zweitstimme für Parteien. Um in den Bundestag einzuziehen, müssen Parteien mindestens 5% der Stimmen erhalten.

Zusätzlich fand am 24. Januar 2025 eine Sitzung des gemeinsamen Kreiswahlausschusses für die Wahlkreise 96 und 97 des Rhein-Sieg-Kreises statt, bei der die Zulassung von acht Kreiswahlvorschlägen für die bevorstehende Bundestagswahl besprochen wurde. Die Zulassung erfolgte gemäß § 26 Abs. 1 S. 3 des Bundeswahlgesetzes, unter der Bedingung, dass die Landesliste der einreichenden Partei nach § 28 BWG zugelassen wird, wie [rhein-sieg-kreis.de](https://www.rhein-sieg-kreis.de/presseinformationen/januar/ergebnisse-kreiswahlausschuss.php) informierte.