
Wahlberechtigte müssen im Wählerverzeichnis eingetragen sein, um an der Bundestagswahl am 23. Februar teilnehmen zu können. In Deutschland erfolgt die Eintragung meist automatisch über die Meldeadresse. Menschen ohne festen Wohnsitz müssen bis zum 31. Januar einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Laut der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) hindert der Papierkram viele Obdachlose daran, ihr Wahlrecht auszuüben.
Andrea Derksen von der Beratungsstelle für wohnungslose Frauen in Kiel berichtet, dass viele Frauen nicht wissen, dass sie wählen können. Der Zugang zu Informationen über das Wahlrecht ist eine große Hürde für wohnungslose Menschen. Obdachlose können sich bei dem Wahlamt am aktuellen Wohnort in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Die BAG W bietet eine Mustervorlage für den Antrag zum Download an.
Eintragung und nötige Unterlagen
Der Antrag kann auch direkt im Wahlamt ausgefüllt werden; ein gültiges Ausweisdokument ist erforderlich. Ohne Ausweis ist eine Stimmabgabe nicht möglich. Im Wohnungslosenbericht der Bundesregierung wird geschätzt, dass in Schleswig-Holstein 28.126 Menschen obdachlos sind. Mehr als zwei Drittel dieser Personen haben eine temporäre Unterkunft, jedoch keinen eigenen Wohnsitz.
Die Wahlbeteiligung unter wohnungslosen Menschen in Schleswig-Holstein ist gering; in Kiel, Flensburg, Lübeck und Norderstedt haben sich bisher nur 23 Menschen ohne Meldeadresse für die Bundestagswahl eingetragen. Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger ohne Meldeadresse haben, mit Ausnahme einiger Kommunalwahlen, ein Wahlrecht. Um das Wahlrecht wahrzunehmen, müssen sie möglicherweise ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen, wie die [Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.](https://www.bagw.de/de/themen/wahlen/zum-wahlrecht-wohnungsloser-menschen) in Berlin regelmäßig informiert.
Die BAG W hat Informationen und Vordrucke zusammengestellt, um wohnungslosen Menschen den Zugang zur Wahlurne zu erleichtern, insbesondere für die Bundestagswahl 2025. Eine Analyse von Dr. Michael Krennerich, Professor für Politische Wissenschaft, untersucht die Bedingungen der Wahlrechtsnutzung durch wohnungslose Menschen in Deutschland.