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Wichtige Änderungen zur Grundsteuer in Gießen ab Januar 2025!

Ab dem 6. Januar 2025 erhalten alle Grundstückseigentümer in Gießen neue Grundsteuerbescheide. Diese Bescheide umfassen die Festsetzungen für die Grundsteuer sowie weitere Grundbesitzabgaben, darunter auch Hausmüllgebühren. Die Änderungen der Grundsteuer sind das Resultat einer neuen Rechtslage, die ab 2025 in Kraft tritt. Betroffen sind sämtliche Grundstücke in Gießen, einschließlich land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen.

Die festgesetzten jährlichen Grundbesitzabgaben werden in vier Raten fällig und müssen an den folgenden Terminen gezahlt werden: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Steuerpflichtige, die über eine Lastschrifteinzugsermächtigung (SEPA-Mandat) verfügen, profitieren von automatischen Abbuchungen zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen. Es ist jedoch notwendig, dass Steuerpflichtige ihre Daueraufträge entsprechend anpassen.

Wichtige Informationen zur Messbetragsfestsetzung

Die Grundlage für die Steuerfestsetzung ist der Messbetrag je Grundstück, der vom Finanzamt berechnet wird. Grundstückseigentümer bekommen einen gesonderten Bescheid über die Festsetzung des Messbetrages vom Finanzamt. Für Rückfragen zur Festsetzung des Messbetrages stehen die Mitarbeiter des Finanzamts Gießen zur Verfügung. Zudem können Fragen zu den Grundbesitzabgaben direkt an die Kämmerei der Stadtverwaltung gerichtet werden. Kontaktmöglichkeiten sind unter anderem telefonisch unter 0641/306-2099 oder per E-Mail an steuerverwaltung1@giessen.de für die Kämmerei und telefonisch unter 0641/4800-100 für das Finanzamt Gießen erreichbar.

Das Hessische Finanzamt fügt automatisch bestimmte Daten in die Berechnung des Grundsteuermessbetrages ein, wie den Bodenrichtwert. Dieser wird von Gutachterausschüssen ermittelt und berücksichtigt die Lage des Grundstücks. Besondere Abweichungen des Grundstücks im Vergleich zum Zonen-Bodenrichtwert finden dabei keine Berücksichtigung. Der Bodenrichtwert dient als Indikator zur Differenzierung der Grundstückslage im Verhältnis zum durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde. Alle Bodenrichtwerte sind kostenlos im Portal Boris Hessen einsehbar.

Die neuen Grundsteuermessbeträge leiten sich von wertunabhängigen Parametern wie der Bodenfläche, der Wohn- oder Nutzungsfläche sowie der Lage des Grundstücks ab. Dieser Systemwechsel, der im Hessischen Grundsteuergesetz (HGrStG) festgelegt ist, führt zu Abweichungen zwischen den alten Einheitswerten und den neuen Grundsteuermessbeträgen, die sowohl nach oben als auch nach unten variieren können. Größere Grundstücke und Gebäude müssen in der Regel höhere Grundsteuern zahlen als kleinere mit der gleichen Nutzung und Lage. Die Grundsteuer dient dem Ausgleich für die Nutzung kommunaler Infrastrukturen, wie [Giessener Anzeiger](https://www.giessener-anzeiger.de/stadt-giessen/stadt-giessen-versendet-bescheide-93499114.html) berichtete, sowie [Finanzamt Hessen](https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/bescheid-ueber-den-grundsteuermessbetrag) erläuterte.