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Widerstand gegen Abtreibungsreform: Ein Tabu wird nicht gebrochen

Die Debatte um die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland bleibt angespannt. Frauen, die sich in einer ungewollten Schwangerschaft befinden, müssen nach wie vor mit den strengen Regelungen des Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch umgehen. Dieser existiert seit über 150 Jahren und stuft Schwangerschaftsabbrüche als rechtswidrig ein, wobei im Ernstfall bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen können, wie [Deutschlandfunk Kultur](https://www.deutschlandfunkkultur.de/abtreibung-schwangerschaftsabbruch-paragraf218-entkriminalisierung-kommentar-100.html) berichtet. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass 80 Prozent der Bevölkerung für eine Abschaffung des Paragrafen sind.

Die Diskussion um eine mögliche Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs bis zur 12. Schwangerschaftswoche, die von vielen Bundestagsabgeordneten unterstützt wurde, ist in diesem Jahr gescheitert. Vor den Bundestagswahlen konnten sich die Parteien nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen, sodass eine benötigte Abstimmung unterblieb, wie [Schwäbische.de](https://www.schwaebische.de/panorama/wenn-maenner-kinder-kriegen-wuerden-gaebe-es-die-diskussion-laengst-nicht-mehr-3331512) berichtet. Der Frauen Selbstbestimmung über ihren Körper bleibt dadurch weiterhin eingeschränkt, und viele müssen belastende und traumatische Beratungen durchlaufen, um straffrei abtreiben zu können.

Gesellschaftliche Herausforderungen und politischer Widerstand

Die medizinische Versorgung von Frauen wird durch die rigiden Gesetze gefährdet. Über 70 Verbände, Organisationen und Netzwerke fordern eine Reform des Paragrafen 218, die Frauen im Falle einer ungewollten Schwangerschaft rechtliche Sicherheit bieten könnte. Der Vorschlag zielt darauf ab, Frauen zu erlauben, innerhalb von zwölf Wochen einen Abbruch vorzunehmen, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen, während die Krankenkassen die Kosten übernehmen würden.

Ein Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen wurde Mitte November 2024 von zahlreichen Abgeordneten eingereicht, doch die Koalitionen aus Union und FDP blockieren diesen bislang. Eine Expertenkommission empfahl sogar im April 2024 die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Eine öffentliche Anhörung zur Thematik war für den 10. Februar 2025 angesetzt, und an dem letzten Sitzungstag vor der Bundestagswahl könnte eine Abstimmung über den Antrag erfolgen. Dennoch wird befürchtet, dass die Themen durch parteipolitische Taktiken und Abstimmungen von Union, FDP und AfD „versenkt“ werden könnten.