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Wie reich sind die Deutschen wirklich? Erkenntnisse aus dem neuen Bericht!

In Deutschland gibt es eine weit verbreitete Fehlwahrnehmung über den eigenen Reichtum, wie Merkur berichtete. Viele Deutsche assoziieren Reichtum mit einem hohen Einkommen, großen Häusern, luxuriösen Autos und regelmäßigen Urlaubsreisen. Trotz dieser Assoziationen schätzen sich viele Menschen selbst als Teil der Mittelschicht ein, obwohl sie statistisch den wohlhabenden 10 Prozent zuzuordnen sind. Der Politikwissenschaftler Marius Busemeyer von der Universität Konstanz erklärt, dass die Wahrnehmung von Reichtum und Armut häufig durch Vergleiche innerhalb sozialer Netzwerke beeinflusst wird.

Gemäß dem Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung gilt man als einkommensreich, wenn man das doppelte Medianeinkommen erzielt. Aktuell liegt das Medianeinkommen bei 1947 Euro, sodass man als einkommensreich gilt, wenn man etwa 3900 Euro netto im Monat verdient. Dabei ist das Vermögen entscheidender für die Bestimmung von Reichtum als das Einkommen. So besitzen die ärmsten 20 Prozent der Bevölkerung weniger als 6900 Euro an Vermögenswerten, während die reichsten zehn Prozent über mindestens 725.900 Euro verfügen. Das Median-Vermögen in Deutschland beträgt 110.022 Euro.

Neue Erkenntnisse im Armuts- und Reichtumsbericht

Der Sechste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, erstellt unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, greift diese Thematik auf. Der Bericht setzt die Bestandsaufnahme der sozialen Lage in Deutschland fort, die 2001 mit dem Ersten Armuts- und Reichtumsbericht begonnen hat. In diesem neuen Bericht werden gesellschaftlicher Zusammenhalt, die regionale Bedeutung von Infrastruktur und Daseinsvorsorge sowie subjektive Einstellungen zu Armut und Reichtum als neue Schwerpunkte behandelt, wie der Sechste Armuts- und Reichtumsbericht erläutert.

Ein besonderer Fokus liegt auf der zeitlichen Dimension der Zugehörigkeit zu sozialen Lagen, um die soziale Mobilität und deren Verfestigung besser zu verstehen. Das Bundesministerium hat zudem Begleitforschungsprojekte in Auftrag gegeben, um Risikofaktoren und die rechtlichen sowie institutionellen Rahmenbedingungen zu analysieren.