
In Niedersachsen beginnt das Jahr 2025 winterlich, da der Deutsche Wetterdienst (DWD) vor extremer Glätte warnt. Am Montag, den 6. Januar, sind in Niedersachsen keine weiteren Schulausfälle gemeldet. Allerdings haben zwei Schulen in der Region aufgrund der Wetterlage geschlossen: die Hauptschule Neustädter Tor in Osterode am Harz sowie die Drawehn-Schule KGS Clenze in Clenze (Landkreis Lüchow-Dannenberg).
Die Wetterbedingungen haben sich drastisch geändert: Eis, Schnee und Glätte wichen plötzlich milderen Temperaturen von bis zu 14 Grad, während gleichzeitig Sturm- und Orkangefahr drohen. Die DWD-Warnung galt bis Sonntag, den 5. Januar, 21 Uhr. Verkehrsteilnehmer wird geraten, Aufenthalte im Freien und Fahrten zu vermeiden, da am Sonntagnachmittag Niederschläge in Form von zunächst Schnee und später gefrierendem Regen mit Glatteisgefahr erwartet werden.
Weitere Informationen zu Schulausfällen
Für die Nacht zum Montag wird ein kräftiger Regen in der Nordhälfte Deutschlands prognostiziert, insbesondere im Nordosten. Am Montag selbst sind schauerartiger Regen im Norden, Westen und Südwesten sowie Temperaturen zwischen 8 und 16 Grad möglich. Aktuell sind in Niedersachsen keine Schulausfälle aufgrund von Schnee- und Eisglätte gemeldet, jedoch können solche Ausfälle kurzfristig angeordnet werden, wenn die Sicherheit des Schulweges nicht gewährleistet ist.
Die Entscheidung über den Unterricht wird in der Regel am Morgen des Schultages getroffen. Informationen über Schulausfälle werden über regionale Radiosender und die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen bereitgestellt. Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder bei unzumutbarer Gefährdung auf dem Schulweg zu Hause zu behalten oder sie vorzeitig abzuholen. Zudem bieten die Schulen Betreuung für Schüler, die trotz Unterrichtsausfall zur Schule kommen, an. Wie die [Niedersächsische Landesregierung](https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schulausfall-bei-extremen-wetterverhaltnissen-landkreise-entscheiden-208711.html) informiert, sind die Landkreise für die Schülerbeförderung zuständig und entscheiden über kurzfristige Schulausfälle entsprechend der Wetterlage und der Sicherheit auf den Schulwegen.