
Die Zahl der Asylklagen am Berliner Verwaltungsgericht hat einen signifikanten Anstieg verzeichnet. Im Jahr 2022 wurden 4.172 Klagen registriert, während 2023 bereits 5.665 Klagen eingingen. Für das Jahr 2024 wird von 6.124 Klagen ausgegangen, was einen fortdauernden Trend gilt, der auch für ganz Deutschland zu beobachten ist.
Während die Anzahl der Asylklagen steigt, können Verfahren in Berlin schneller abgeschlossen werden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer lag 2022 noch bei 26,9 Monaten, sank jedoch auf 21,1 Monate im Jahr 2023 und erreichte 2024 eine Dauer von 17,8 Monaten. Trotz dieser Fortschritte bleibt die Verfahrensdauer in Berlin im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ lang. So verzeichnet Hessen eine Bearbeitungszeit von 24,5 Monaten, Brandenburg von 22,7 Monaten, während die schnellsten Verfahren in Rheinland-Pfalz mit 5,4 Monaten, Baden-Württemberg mit 7,9 Monaten und Sachsen-Anhalt mit 8,3 Monaten abgeschlossen werden.
Politische Initiativen zur Verfahrensverkürzung
Die Ministerpräsidentenkonferenz strebt eine Verfahrensdauer von höchstens sechs Monaten an. Gleichzeitig äußert Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Bedenken über mögliche Rückstände in den Verfahrenslaufzeiten. Er betont die Notwendigkeit, spezialisierte Asylkammern zu schaffen und zusätzliche Richter einzustellen, um den steigenden Klagezahlen gerecht zu werden.
Die Entwicklungen sind nicht isoliert zu betrachten. Eine umfassende Analyse zeigte, dass die durchschnittliche Laufzeit erstinstanzlicher Asylklagen in Deutschland von 20 Monaten im Jahr 2022 auf rund 17 Monate im Jahr 2023 gefallen ist. Es gibt jedoch erhebliche regionale Unterschiede: Beispielsweise benötigen Gerichte in Trier nur 3,5 Monate für die Bearbeitung, während in Brandenburg und Hessen die Bearbeitungszeiten über 30 Monate betragen. Der Richterbund fordert zusätzliche politische Maßnahmen zur weiteren Beschleunigung der Verfahren und weist auf die Ursachen für die langen Verfahrensdauern hin, wie die hohe Zahl an anhängigen Klageverfahren sowie die Zunahme neuer Asylanträge.
Trotz eines Gesetzes zur Verfahrensbeschleunigung, das seit Anfang 2023 in Kraft ist, sind kaum positive Auswirkungen zu verzeichnen. Im Jahr 2023 wurde bei 52,0% der Asylanträge positiv entschieden, was im Vergleich zu 37% im Jahr 2022 einen Anstieg darstellt.