
Das Hauptzollamt Kiel hat am Donnerstag eine umfassende Kontrolle zur Einhaltung des Mindestlohns in Schleswig-Holstein durchgeführt. Beteiligt waren 50 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Im Rahmen dieser Überprüfung wurden knapp 100 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.
Bei den Kontrollen wurden mehrere Verstöße festgestellt: Fünf Arbeitnehmer hielten sich illegal in Deutschland auf, während fünf weitere keine Arbeitserlaubnis hatten. Außerdem wurden diverse Ordnungswidrigkeiten wegen des Fehlens erforderlicher Sofortmeldungen registriert. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Krankenkassen über den Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung zu informieren. Dies ist seit Anfang 2009 in bestimmten Branchen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit notwendig.
Kontrollen und gesetzliche Vorgaben
Die Überprüfungen erstreckten sich über verschiedene Städte wie Kiel, Lübeck sowie die Kreise Plön, Rendsburg-Eckernförde, Ostholstein und Herzogtum-Lauenburg. Betroffene Branchen umfassten den Einzelhandel, das Friseurhandwerk, den Bau, die Gastronomie, das Elektrohandwerk, das Kfz-Handwerk und Fitness-Studios. Nach den Kontrollen erfolgt eine umfassende Prüfung der Geschäftsunterlagen der betroffenen Unternehmen.
Ein zentrales Ergebnis der Kontrollen ist der gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2025 bei 12,82 Euro brutto pro Stunde liegt. Vereinbarungen, die diesen Mindestlohn unterschreiten, sind unwirksam und werden geahndet. In einigen Bereichen gibt es zudem spezielle Branchenmindestlöhne, die über dem allgemeinen Mindestlohn liegen, beispielsweise in den Sektoren Pflege, Gebäudereinigung und Dachdeckerhandwerk.
Bundesweit führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls ebenfalls Schwerpunktprüfungen durch, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen. Wie zoll.de berichtete, sind über 3.000 Beschäftigte des Zolls für diese Maßnahmen im Einsatz. Die Prüfungen dauern bis in die Abendstunden an und umfassen den Abgleich und die Analyse von Unterlagen zu Beschäftigungsverhältnissen.
Nach den Prüfungen werden umfassende Nachermittlungen in den Unternehmen durchgeführt. Dabei sind die Aussagen der befragten Arbeitnehmer von großer Bedeutung, um Lohn- und Finanzbuchhaltungsunterlagen zu überprüfen. Die FKS arbeitet eng mit anderen Behörden, wie der Rentenversicherung, zusammen, um Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen festzustellen.