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Zollaktion deckt Mindestlohnverstöße in Lörrach und Freiburg auf!

Am 13. März 2025 fanden bundesweit Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in allen 41 Hauptzollämtern statt. Der Fokus der Prüfungen lag auf der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, der seit dem 1. Januar 2025 bei 12,82 Euro brutto pro Stunde liegt. Im Hauptzollamt Lörrach waren dabei über 60 Beamte von den Standorten Lörrach, Freiburg und Offenburg im Einsatz.

Insgesamt wurden mehr als 164 Personen in 46 Unternehmen zu ihren Arbeitsbedingungen befragt. Dabei wurden neun mutmaßliche Mindestlohnverstöße festgestellt, aufgeteilt in einen Verstoß im Raum Lörrach, einen im Raum Freiburg und sieben in der Ortenau. Des Weiteren fanden die Beamten Hinweise auf zehn nicht abgeführte Pflichtbeiträge an die Sozialkassen, von denen vier im Raum Lörrach und sechs in der Ortenau verortet wurden.

Ermittlungen und Verstöße

Zusätzlich konnten zehn ausländische Arbeitnehmer keine Arbeitserlaubnis vorweisen, davon vier im Raum Lörrach, vier im Raum Freiburg und zwei in der Ortenau. Fünf Arbeiter wurden angetroffen, die unberechtigterweise neben Lohnzahlungen auch Sozialleistungen erhielten. Infolgedessen wurden bereits 12 Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren gegen die befragten Personen sowie deren Arbeitgeber eingeleitet. Die Ermittlungen in den betroffenen Firmen werden fortgeführt.

Parallel dazu führte das Hauptzollamt Bielefeld ebenfalls Prüfungen durch, bei denen rund 200 Beschäftigte und 30 Geschäftsunterlagen überprüft wurden. Hierbei wurden 28 Unregelmäßigkeiten festgestellt, darunter 15 Verstöße gegen den Mindestlohn. Zudem kam es zu Verdächtigungen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegaler Beschäftigung. Insgesamt wurden neun Ordnungswidrigkeitenverfahren und fünf Strafverfahren eingeleitet, und es gab Mitteilungen an die Ausländerbehörden in sieben Fällen.

Die regelmäßigen bundesweiten sowie regionalen Schwerpunktprüfungen durch die FKS zielen auf die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ab, um die Einhaltung des Mindestlohns zu gewährleisten, wie auch auf den offiziellen Seiten des Zolls erläutert wird.