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Zukunft der Cannabis-Clubs in Gefahr: Was der Regierungswechsel bedeutet!

In Deutschland könnte eine Rückkehr zu einem Verbot des Cannabisbesitzes bevorstehen, was vor allem die Cannabis-Clubs in Baden-Württemberg besorgt. Die bevorstehenden politischen Veränderungen scheinen die Legalisierung von Cannabis zu gefährden, insbesondere unter dem potenziellen Kanzlerkandidaten Friedrich Merz von der CDU.

Die Neue Richtervereinigung (NRV) äußert Bedenken bezüglich eines möglichen Verbots und weist auf die hohen Staatskosten hin, die mit der Rücknahme des Cannabis-Gesetzes und potenziellen Entschädigungsansprüchen der Cannabis-Clubs verbunden sein könnten. Julen Merino, Vorsitzender des Cannabis Social Club Stuttgart e.V., verfolgt aufmerksam die Entwicklungen und steht in regem Austausch mit rechtlichen Beratern. Merino hebt die Notwendigkeit eines Dialogs hervor, um eine faire rechtliche Basis für die Clubs zu schaffen.

Reaktionen der Cannabis-Clubs und rechtliche Bedenken

David Ovcarik, Head of Sales bei den Cannabis Social Club Partnern, zeigte sich optimistisch und sieht derzeit keinen sofortigen Gesetzeswandel, hat jedoch alternative Geschäftsmodelle in Erwägung gezogen. Simon Pschorr, Staatsanwalt und Sprecher der NRV, merkt an, dass eine radikale Änderung der Gesetzgebung rechtlich problematisch sein könnte, da sie gegen den Bestimmtheitsgrundsatz und die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes verstoßen würde.

Die Union plant, die Legalisierung von Cannabis zurückzunehmen, was im Wahlprogramm von CDU und CSU als schädlich für Kinder und Jugendliche beschrieben wird. Laut der NRV könnte die Rücknahme des Gesetzes zu hohen Entschädigungsansprüchen für die Cannabis-Clubs führen. Pschorr bezeichnet dies als Enteignung und erwartet, dass Investitionen in den Cannabis-Anbau stark betroffen wären, da Lizenzen für sieben Jahre gelten und der Anbau große finanzielle Mittel in Anspruch nimmt.

Seit April 2024 ist der Konsum von Cannabis für Volljährige legal, jedoch gibt es Einschränkungen: Erlaubt sind der Anbau von bis zu drei Pflanzen in Privatwohnungen sowie die Aufbewahrung von bis zu 50 Gramm Cannabis. Zudem dürfen nicht-kommerzielle „Anbauvereinigungen“ Cannabis gemeinschaftlich anbauen, jedoch steht vielen Clubs noch keine Genehmigung zur Verfügung. Pschorr fordert vom Gesetzgeber angemessene Fristen für eine legale Entsorgung von Pflanzen und Ernten, sollte das Gesetz wieder zurückgenommen werden.