
Die Hamburger Krankenhäuser profitieren ab 2025 von einer signifikanten Erhöhung der finanziellen Mittel. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung erhalten die Kliniken für ihre Leistungen im Jahr 2023 eine Steigerung der Vergütung um 4,36 Prozent. Diese Einigung wurde zwischen den Krankenkassen und der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft erzielt.
Der Landesbasisfallwert, der zur Berechnung der Fallpauschalen für Behandlungen dient, wird von 4.207,14 Euro auf 4.390,67 Euro angehoben. In Summe belaufen sich die finanziellen Mittel für Klinikanwendungen auf 2,2 Milliarden Euro, zusätzlich stehen 450 Millionen Euro speziell für Pflegepersonalkosten zur Verfügung. Der neue Wert wird ab dem 1. Januar 2025 in Rechnung gestellt.
Behandlungszahlen und Struktur der Krankenhausfinanzierung
Im Jahr 2023 behandelten die hamburger Krankenhäuser knapp 472.000 Patienten, wobei insgesamt 30 Kliniken nach dem Landesbasisfallwert abrechnen. Die Investitionen in die Kliniken werden von der Stadt Hamburg abgedeckt.
Eine umfassende Analyse der Krankenhausfinanzierung zeigt, dass die Vergütung der voll- und teilstationären Leistungen in etwa 1.900 Krankenhäusern über das DRG-System (Diagnosis Related Groups) nach dem § 17b Krankenhausfinanzierungsgesetz erfolgt, wie auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes erläutert wird. Dort sind auch Einzelheiten zur Vergütung im Krankenhausentgeltgesetz und in der Fallpauschalenvereinbarung festgelegt.
Die Krankenhäuser erhalten eine pauschale Fallpauschale zur Deckung ihrer Betriebskosten pro Patient. Dabei wird die Fallpauschale durch eine Bewertungsrelation angepasst, die sich nach den durchschnittlichen Kosten richtet. Besonders anspruchsvolle Fälle, wie beispielsweise Herztransplantationen, haben eine höhere Bewertungsrelation als weniger komplexe Behandlungen, wie die Blinddarmoperation.