GesetzePolitik

Bundestag beschließt Gesetz: Besserer Schutz für Frauen vor Gewalt!

Am 3. Februar 2025 hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das gewaltbetroffenen Frauen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung gewährt. Bei der Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition gab es 460 abgegebene Stimmen, von denen 390 für den Entwurf stimmten und 70 sich enthielten. Unterstützung erhielt das Gesetz auch von der Union sowie der Gruppe Die Linke.

Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrates. Die Länder sind verpflichtet, ausreichende Schutz- und Beratungsangebote zu schaffen. Der Bund stellt dafür über einen Zeitraum von zehn Jahren bis zum Jahr 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung.

Neuer Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung

Der Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung soll ab dem 1. Januar 2032 gelten. Bislang konnten betroffene Frauen lediglich auf Hilfe hoffen, ohne einen verbindlichen Anspruch zu haben. Der neue Anspruch ermöglicht es Betroffenen, vor Verwaltungsgerichten auf Betreuung zu klagen. Zudem müssen betroffene Frauen künftig keine Kosten für die Unterbringung in Schutzeinrichtungen tragen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Rechtsanspruch zwar Hilfe garantiert, aber keinen Platz in einem Frauenhaus sichert.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus stellte fest, dass jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt wird. Laut dem polizeilichen Lagebild zur geschlechtsspezifischen Gewalt wurden im Jahr 2023 nahezu täglich Frauen von Männern getötet, und etwa 400 Frauen pro Tag wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt. Zudem besteht in Deutschland ein Mangel von mehr als 13.000 Plätzen in Frauenhäusern.

Ein wichtiger Streitpunkt in der Debatte war, ob der Schutzanspruch auch Transfrauen und von Gewalt betroffene Männer umfassen sollte. Die SPD und die Grünen plädierten für eine Ausweitung des Schutzes, während die Union dies ablehnte und den Schutz nur für das biologische Geschlecht Frau geltend machte. Die familienpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion äußerte verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Beschränkung auf Frauen.

Zusätzlich wurde ein bundesrechtlich geregelter Rechtsanspruch für gewaltbetroffene Frauen eingeführt, der als Rechtsgrundlage für Schutz, Beratung und Unterstützung dient. Frauen können diesen Anspruch notfalls einklagen. Dieser Anspruch konkretisiert auch die staatliche Pflicht zum Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit, die im Grundgesetz verankert ist, und erkennt geschlechtsspezifische Gewalt als ein gesamtgesellschaftliches Problem an. Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen können durch den neuen Rechtsanspruch von mehr Finanzierungs- und Planungssicherheit profitieren. Durch die gesetzliche Regelung wird die Abhängigkeit von freiwilligen staatlichen Leistungen oder den Haushaltslagen in Kommunen und Ländern reduziert. Im Falle des Scheiterns von Vergütungsvereinbarungen können Schiedsstellen angerufen werden.

Ärzteblatt berichtete, dass der Bundestag ein wesentliches Gesetz verabschiedet hat.
Frauenhauskoordinierung thematisierte den neuen Rechtsanspruch und seine Bedeutung für gewaltbetroffene Frauen.