Wirtschaft

EU-Kommission plant Verschiebung: Lieferkettengesetz in der Kritik!

Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen stellte am 26. Februar 2025 neue Pläne der EU vor, die weitreichende Änderungen im Bereich des Lieferkettengesetzes beinhalten. Demnach soll das Gesetz um zwei Jahre verschoben und in seiner Ausgestaltung entschärft werden. Diese Maßnahmen stießen auf scharfe Kritik von Seiten der SPD und der Grünen.

Ein zentraler Punkt der Änderungen ist, dass die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards künftig nur noch bei direkten Geschäftspartnern sichergestellt werden soll. Dadurch wird der Schutz in der gesamten Lieferkette erheblich eingeschränkt. Zudem sollen die Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit vereinfacht werden, um der europäischen Wirtschaft entgegenzukommen, die einen Abbau der Bürokratie fordert.

Lieferkettengesetz: Bisherige Mängel und Kritik

Das deutsche Lieferkettengesetz, das am 1. Januar 2022 in Kraft trat, weist erhebliche Lücken auf, insbesondere in Bezug auf den Schutz von Umwelt und Menschenrechten, wie Greenpeace berichtet. Die Kontrolle von Standards erfolgt lediglich am Ende der Wertschöpfungskette, was bedeutet, dass viele Umweltschäden, die typischerweise am Anfang der Lieferkette entstehen, nicht ausreichend adressiert werden.

Das Gesetz bezieht sich nur auf direkte Zulieferer, was bedeutet, dass Unternehmen nur aktiv werden müssen, wenn ein begründeter Verdacht auf Umweltschäden besteht. Dies stellt eine erhebliche Schwäche dar, da Umweltaspekte nur in sehr begrenztem Umfang berücksichtigt werden und einige Risikobranchen, wie die Textilindustrie, von den Regelungen ausgenommen sind.

Darüber hinaus fehlen spezifische Haftungsregelungen für Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht. Unternehmen können kaum zur Verantwortung gezogen werden, was die Durchsetzung von Standards und den Schutz von Menschenrechten und Umwelt erschwert. Auch werden ab 1. Januar 2023 zunächst nur rund 600 Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden erfasst, was auf Kritik stößt. Greenpeace fordert, dass auch kleinere Unternehmen in Risikobranchen in Zukunft in das Gesetz einbezogen werden sollten, da dies notwendig ist, um umfassende Verbesserungen im Bereich Umweltschutz und Menschenrechte zu erreichen.

Unternehmen wie Symrise, Tchibo und Beckers Bester haben bereits Nachbesserungen am Gesetz gefordert, um diese Mängel anzugehen.