Finanzen

Neuer Schutz für Versicherer: KI, Blogger & vorläufige Abwehrkosten!

Versicherungsmakler Hans John revolutioniert mit neuen Deckungskonzepten die Schadensabsicherung in der Arbeitswelt, indem er nun auch rechtzeitige Abwehrkostenerstattungen sowie Schutz für KI-Einsatz und Social-Media-Tätigkeiten bietet – ein Must-Have für moderne Finanzdienstleister!

Am 19. September 2024 hat der renommierte Versicherungsmakler Hans John revolutionäre Neuerungen in seinen Deckungskonzepten vorgestellt! Die Hamburger Versicherungsmakler GmbH, bekannt für ihre Innovationskraft, hat in Kooperation mit der Ergo Versicherung AG die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler kräftig aufpoliert. Hierbei wurde bereits zuvor das Konzept mit der Allianz Versicherungs-AG erweitert. Waren das zuletzt die Hauptdarsteller? Jetzt geht die Show so richtig los!

Neuer Schutz für die modernen Profis! Die neuen Regelungen sind nicht nur ein einfacher Update – sie sind eine Notwendigkeit in einer sich rasend schnell verändernden Arbeitswelt! Die Anpassungen berücksichtigen nicht nur aktuelle Trends, sondern auch die drängendsten Risiken, die in der Branche lauern. „Diese Neuerungen bieten Vermittlern und Finanzdienstleistern einen noch umfassenderen Schutz in einer sich wandelnden Arbeitswelt,“ heißt es voller Stolz.

Kostenschutz auf ganz neuem Level!

Eine der bemerkenswertesten Neuerungen ist die Einführung einer Klausel zur vorläufigen Abwehrkostenerstattung! Für alle, deren Tätigkeiten unter das versicherte Berufsbild fallen könnten, gibt es jetzt einen zusätzlichen Rückhalt. „Die Beweislast liegt normalerweise beim Versicherungsnehmer. Doch jetzt profitiert der Vermittler von einer Umkehr der Beweislast!“, jubelt Geschäftsführer Marc Hinrichsen.

Doch warum ist das so wichtig? Normalerweise muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass ein Anspruch unter die Deckung fällt. Mit der neuen Klausel wird dieses Regelwerk auf den Kopf gestellt! Sagt ein Anspruch, dass eine Tätigkeit nicht versichert ist, schnellt der Schutz sofort zur Seite des Vermittlers.

Die Zukunft: KI und Social Media

Und das ist noch nicht alles! In einer nie dagewesenen Erweiterung sind jetzt auch die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) sowie die Aktivitäten als Blogger oder Influencer versichert. Dies bedeutet, dass Vermittler sogar für Fehlinformationen, die durch KI-Fehler entstehen, Schutz genießen. „Der Einsatz von KI in der Beratung und Verwaltung nimmt zu. Deshalb war dies ein wichtiger Schritt!“, erklärt Hinrichsen.

„Natürlich könnte man denken, dass solche Risiken einfach selbstverständlich sind, aber wer sich die Details ansieht, erkennt sofort, dass das eine echte Deckungserweiterung ist!“, betont Hinrichsen. Auch die Möglichkeit, für Urheberrechtsverletzungen oder Verletzungen des Persönlichkeitsrechts haftbar gemacht zu werden, wird neu berücksichtigt. Schutz ist zwar wichtig, doch die Voraussetzung bleibt der schuldhafte Umgang und ein tatsächlich eingetretener Vermögensschaden!

Regelungen für die Pflichtversicherungen!

Ein weiterer spannender Punkt sind die neuen Mindestsummen, die für Vermittler ab dem 9. Oktober gelten! Die Pflichtversicherung wird hier ordentlich angehoben. Wo bislang 1.300.380 Euro für den einzelnen Schaden galten, steigen diese Summen auf 1.564.610 Euro! Und für alle Schadenfälle eines Jahres? Da geht’s sogar von 1.924.560 Euro auf satte 2.315.610 Euro! Ein echtes Zeichen für die aktuellen Anforderungen an die Branche.

Diese neuen Anforderungen sind ein perfekter Anlass für die Vermittler, ihre eigenen Versicherungssummen zu überdenken. Hans John Versicherungsmakler bietet dabei Perspektiven von bis zu zehn Millionen Euro. Für die rund 14.000 Kunden steht zudem ein beitragsfreier Gruppenexcedent in Höhe von 25 Millionen Euro gemäß § 34d GewO zur Verfügung. Übrigens: Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund dieser Anpassungen gibt es nicht!

NAG Redaktion

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