Prignitz

Erfolgreiche Kfz-Zulassungsstelle in Pritzwalk: Ein Meilenstein für die Bürger!

Im Januar 2020 wurde die Nebenstelle der Kfz-Zulassungsstelle im Pritzwalker Bahnhofsgebäude eröffnet. Anlässlich der erfolgreichen fünfjährigen Betriebszeit veranstalteten Landrat Christian Müller und Bürgermeister Dr. Ronald Thiel am 7. Januar 2025 eine Feier. Die Nebenstelle bearbeitet jährlich rund 10.000 Vorgänge, was 14 bis 17 Prozent aller Fahrzeugzulassungsanliegen im Landkreis Prignitz entspricht. Die erhöhte Verfügbarkeit ist besonders vorteilhaft für die Bürger im Ostteil der Prignitz, zu denen die Ämter Meyenburg, Putlitz-Berge, Pritzwalk und Teile von Groß Pankow gehören.

Die Nebenstelle ist an fünf Tagen in der Woche geöffnet, während die Hauptstelle in der Kreisverwaltung nur an drei Tagen geöffnet ist. Bürger kontaktierten die Zulassungsstellen der Region zwischen 61.000 und 73.000 Mal jährlich. Nach fünf Jahren zeigte eine positive Evaluation, dass die Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Kommunen gut funktioniert. Bürgermeister Dr. Ronald Thiel betonte dabei die Wichtigkeit des persönlichen Kontakts in Zeiten der Digitalisierung und es gibt bereits Diskussionen über mögliche weitere Kooperationen zwischen Landkreis und Kommunen in Bezug auf Kfz-Zulassungen, wie Nordkurier berichtete.

Änderungen in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Zusätzlich zu den Entwicklungen in Pritzwalk tritt am 1. September 2023 eine neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft, die im Bundesgesetzblatt am 28. Juli 2023 verkündet wurde. Zu den Änderungen gehören unter anderem, dass Elektrokleinstfahrzeuge von der freiwilligen Zulassung ausgeschlossen sind, sowie eine Vorführungspflicht bei der Erstausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II. Tageszulassungen sind ebenfalls möglich. Des Weiteren wird eine Großkundenschnittstelle eingeführt, deren Start im Land Brandenburg sich aufgrund technischer Voraussetzungen verzögert, wie Landkreis Prignitz anmerkt.

Für Umzüge innerhalb des Landkreises Prignitz besteht die Möglichkeit, die Adresse in den Fahrzeugpapieren in den Ämtern und Gemeinden zu ändern. Darüber hinaus wird Personen mit in der Ukraine zugelassenen Fahrzeugen informiert, dass sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen müssen und die Zulassung des Fahrzeugs in Deutschland bis spätestens ein Jahr nach Einreise erfolgen muss.