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Feuerzeugskandal: VfL Bochum kämpft um fairen Spielausgang!

Am Donnerstag um 13:30 Uhr findet im Sportgericht des DFB in Frankfurt/Main eine mündliche Verhandlung statt, zu der der VfL Bochum Einspruch gegen die Wertung des Spiels beim 1. FC Union Berlin (1:1) eingelegt hat. Der Anlass für den Einspruch ist ein Vorfall während des Spiels, das am 14. Dezember 2024 stattfand. Bochumer Torwart Patrick Drewes wurde von einem Feuerzeug getroffen und musste das Spielfeld verlassen, was zu einer Unterbrechung von mehr als 25 Minuten führte.

Der Vorfall ereignete sich kurz vor Schluss der Partie. Drewes, der benommen vom Platz gebracht werden musste, konnte nicht weiterspielen, da Bochum sein Auswechselkontingent bereits ausgeschöpft hatte. Um die Situation zu bewältigen, übernahm der Angreifer Philipp Hofmann kurzzeitig die Torwartenrolle. Die Partie endete schließlich mit Ballgeschiebe, ohne dass Drewes zurückkehren konnte. Nach dem Vorfall war er mit Schwindel und Übelkeit ins Krankenhaus gebracht worden, ein Test auf Gehirnerschütterung fiel jedoch unauffällig aus.

Sportgericht und Zeugenaussagen

In der bevorstehenden Verhandlung wird eine Reihe von Zeugen aussagen, darunter Drewes selbst, Trainer Dieter Hecking, Felix Passlack (Bochum), Horst Heldt (Union) und Schiedsrichter Martin Petersen. Hecking und Passlack werden wegen des Bundesliga-Wochenendes per Video zugeschaltet. Bochums Geschäftsführer Ilja Kaenzig äußerte sich zu den Vorwürfen, die Drewes in Fankreisen als Schauspieleinlage für seine Auswechslung betreffen. Er glaubt an eine nachträgliche Wertung des Spiels zugunsten von Bochum.

Union Berlin hat ein dreijähriges Stadionverbot gegen den mutmaßlichen Feuerzeugwerfer ausgesprochen, dessen Identität ermittelt wurde. Der Täter wurde der Polizei übergeben, und es laufen zwei Anzeigen gegen ihn. Zudem könnte Union Berlin neben der Spielwertung auch mit Geldstrafen und Ausschlüssen von Fans bestraft werden; ein ähnlicher Vorfall ereignete sich im März 2022, als ein Bierbecherwurf das Spiel gegen Borussia Mönchengladbach abbrach. Der DFB-Statuten zufolge ist der Einspruchsgrund die „Schwächung der eigenen Mannschaft durch einen während des Spiels eingetretenen Umstand“.

Weitere Details zum Vorfall und der juristischen Auseinandersetzung wurden von Radio Ennepe Ruhr sowie ZDF bereitgestellt.