Nordrhein-Westfalen

Schneechaos in NRW: Wer haftet wirklich beim Winterdienst?

In Nordrhein-Westfalen (NRW) gelten spezifische Regeln für das Schneeschieben und die Verantwortung liegt sowohl bei Vermietern als auch bei Mietern. Laut Ruhr24 sind die Städte und Gemeinden für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen und Wegen zuständig, während private Wege grundsätzlich von Vermietern oder Grundstückseigentümern geräumt werden müssen. Diese haben die Möglichkeit, die Schneeräumungspflicht vertraglich auf die Mieter zu übertragen. Eine Regelung in der Hausordnung allein reicht jedoch nicht aus. Mieter sollten daher ihren Mietvertrag prüfen, um ihre Verpflichtungen zu klären.

Die Räumzeiten in NRW sind strengen Vorgaben unterworfen: An Werktagen müssen die Flächen zwischen 7 und 20 Uhr geräumt werden, während an Sonn- und Feiertagen die Zeiten von 9 bis 20 Uhr gelten. Bei durchgehendem Schneefall sind die Verantwortlichen verpflichtet, mehrmals täglich zu räumen. Zu räumende Flächen umfassen unter anderem den Gehweg vor dem Haus, der mindestens einen Meter breit sein muss, sowie Zugänge zu Mülltonnen und Garagen, die mindestens 0,5 Meter breit geräumt werden sollten. Auch an Hauptverkehrs- und Geschäftsstraßen sind 1,5 Meter zu räumen.

Pflichten bei Winterdienst

Wie die Landesverkehrswacht NRW informiert, müssen Hauseigentümer sicherstellen, dass Gehwege schneefrei sind, um Unfälle zu vermeiden. Die Winterdienstpflicht kann allerdings auch auf Mieter übertragen werden, wenn dies im Mietvertrag verankert ist. Bei Unfällen haften die Verantwortlichen, die ihrer Pflicht nicht nachkommen. Eigentümer, die den Winterdienst nicht selbst durchführen können, sollten eine Vertretung organisieren.

Besonders wichtig ist die Verwendung von angemessenen Streumitteln, da Streusalz in fast allen Städten in NRW verboten ist. Stattdessen sollten Sand, Granulat oder Splitt verwendet werden. Im Falle von Glatteis besteht sofortige Streupflicht. Des Weiteren sind die Rückstände von Streumitteln nach dem Tauwetter zu entfernen. Interessanterweise gibt es in NRW derzeit keine klassischen Bußgelder für das Nicht-Räumen. In anderen Bundesländern, wie Hamburg oder Brandenburg, können die Strafen erheblich höher ausfallen. Informationen zu den Räum- und Streupflichten sind bei den jeweiligen Städten oder Kommunen erhältlich.