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Maul- und Klauenseuche: Alarmstufe Rot im Landkreis Märkisch-Oderland!

Im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg wurden am 09.01.2025 Hinweise auf eine Infektion mit der Maul- und Klauenseuche (MKS) in einem Wasserbüffelbestand festgestellt. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg informierte umgehend über die Laborergebnisse, was zu einer sofortigen Sperrung des Bestandes durch das Veterinäramt führte. Am 10.01.2025 bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Befund, woraufhin die Tötung des Bestandes und die unschädliche Beseitigung der Tierkörper angeordnet wurden.

Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) Brandenburg verhängte ein 72-stündiges Verbot für sämtliche Bewegungen von Klauentieren. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen wird eine Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland erlassen. Diese sieht unter anderem vor, dass Tierbewegungen untersagt werden und Tiere empfänglicher Arten an ihrem Standort eingesperrt werden müssen. Desinfektionsmatten sollen an Ein- und Ausgängen von Ställen ausgelegt werden, während Hausschlachtungen ebenfalls verboten sind. Zudem werden eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand eingerichtet. Betroffen sind die Landkreise Märkisch-Oderland, Barnim, Oder-Spree und die Stadt Berlin.

Besondere Maßnahmen und Epidemiologie

Die Ermittlungen zur Ursache der Infektion sind derzeit noch im Gange. Das Veterinäramt erhält Unterstützung vom Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes und dem FLI. Maul- und Klauenseuche ist eine hoch ansteckende Tierkrankheit, die alle Klauentiere, einschließlich Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Rehwild und Hirsche, betrifft. Die Krankheit wird durch ein RNA-Virus der Familie Picornaviridae verursacht. Infizierte Rinder zeigen Symptome wie hohes Fieber, Apathie und Blasenbildung an Maul, Zitzen und Klauen. Schafe und Ziegen sind ebenfalls anfällig und können das Virus verbreiten. 

Die Erkrankung verläuft meist tödlich bei Kälbern und Ferkeln, führt jedoch in jedem Fall zu Lahmheit und geringer Milchleistung. Da Behandlungsmöglichkeiten fehlen, ist das Keulen infizierter Bestände notwendig. Menschen können sich in seltenen Fällen infizieren, die Krankheitsverläufe sind dann jedoch meist gutartig. Der Konsum von Milchprodukten und Fleisch ist unter Hygienevorschriften auch während eines Seuchenausbruchs unbedenklich.

Die Übertragung der Maul- und Klauenseuche erfolgt meist durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, kann aber auch durch den Wind bis zu 60 Kilometer weit verbreitet werden. Die Inkubationszeit beträgt in der Regel drei bis sechs Tage. Alle Lebewesen oder Gegenstände, die mit einem infizierten Tier in Kontakt kommen, können das Virus weiter übertragen. Sollte eine Infektion festgestellt werden, müssen sämtliche Tiere eines Hofes sowie häufig auch umliegende Bestände getötet und alle Gebäude sowie Geräte desinfiziert werden. MKS gilt als eine der wirtschaftlich schwerwiegendsten Tiererkrankungen.

Die Behörden haben bereits Bekämpfungs- und Schutzmaßnahmen eingeleitet. Niedersachsen ist gegenwärtig nicht von den festgelegten Sperrzonen betroffen. Der bundesweite Ausbruch hat jedoch dazu geführt, dass Deutschland seinen Status als „MKS-frei“ verloren hat, was mit Handelseinschränkungen verbunden ist. Aktuelle Ausbrüche in Drittländern erhöhen die Gefahr einer Einschleppung des Virus in die EU, wie [tierseucheninfo.niedersachsen.de](https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/tierseuchen_tierkrankheiten/schwein/maul_und_klauenseuche/maul_und_klauenseuche/maul-und-klauenseuche-mks-21655.html) berichtete.