Wunsiedel im Fichtelgebirge

Wunsiedel bereitet sich auf die Bundestagswahl: Briefwahl leicht gemacht!

Die Stadt Wunsiedel informiert über die bevorstehende Bundestagswahl, die am Sonntag, den 23. Februar 2025, stattfindet. In Vorbereitung auf die Wahl haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen, falls sie nicht persönlich ins Wahllokal gehen können. Das Antragsformular für die Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens Sonntag, den 2. Februar 2025, an alle Haushalte zugestellt. Ab Montag, den 13. Januar 2025, können die Briefwahlunterlagen auch online über das Bürgerservice-Portal der Stadt Wunsiedel beantragt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stimmzettel voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 vorliegen werden. Der Versand der beantragten Briefwahlunterlagen kann frühestens ab diesem Datum erfolgen. Die Stadt empfiehlt, die Unterlagen frühzeitig zu beantragen und diese persönlich im Rathaus (Zimmer 2 und 3) abzuholen oder dort abzugeben. Weitere Informationen zur Bundestagswahl sind in den amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Wunsiedel zu finden, die in den Januar- und Februar-Ausgaben des „Wunsiedler“ sowie an den Amtstafeln veröffentlicht werden. Für Fragen steht das Wahlamt der Stadt Wunsiedel unter der Telefonnummer 09232/602-0 oder per E-Mail an ordnungsamt@wunsiedel.de zur Verfügung.

Wichtige Informationen zur Briefwahl

Für die Beantragung der Briefwahl ist ein Wahlschein erforderlich, der bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes angefordert werden kann. Dies kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Die schriftliche Antragstellung kann auch durch Fax oder E-Mail gewahrt werden. Viele Gemeinden bieten mittlerweile die Möglichkeit, Unterlagen online anzufordern, während eine telefonische Antragstellung nicht möglich ist. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck für den Antrag, der auch vor Zustellung der Wahlbenachrichtigung gestellt werden kann.

Für den Antrag sind die folgenden Angaben erforderlich:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

Wenn der Antrag für eine andere Person gestellt wird, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die Beantragung für andere Personen ist nur persönlich oder schriftlich möglich. Wahlberechtigte mit Behinderungen haben das Recht, sich bei der Antragstellung helfen zu lassen. Die relevanten Rechtsgrundlagen für die Briefwahl sind in den §§ 27, 28 BWO festgelegt, wie die [Bundeswahlleiterin](https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/briefwahl.html) berichtet.