Bayern

Bayern öffnet die Angelpforten: Kinder dürfen bald ohne Schein fischen!

Ab dem Jahr 2025 gelten in Bayern neue Zugangsbedingungen für die Fischerei, speziell für Kinder und Jugendliche. Das „Zweite Modernisierungsgesetz“ ermöglicht es Kindern ab sieben Jahren, ohne einen Jugendfischereischein angeln zu dürfen. Die Regelung wurde vom Bayerischen Landtag verabschiedet und soll vor allem eine Vereinfachung für den Fischernachwuchs und Erleichterungen für Familien bringen.

Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) hob hervor, dass mit der neuen Regelung bürokratische Hürden entfallen. Minderjährige müssen lediglich einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer besitzen und werden dabei von einem volljährigen Fischereischeininhaber begleitet. Die bisherigen Antragsverfahren, Verwaltungsgebühren und Fischereiabgaben werden somit abgeschafft.

Ein einheitlicher Ansatz für die Fischerei

In Deutschland ist die Angelfischerei nur mit nachgewiesener Sachkunde zulässig, die normalerweise durch eine amtliche Fischerprüfung erworben wird. Die Regelungen im Hinblick auf das Mindestalter für das Angeln variieren jedoch stark zwischen den Bundesländern. So liegt das Mindestalter in Baden-Württemberg bei 10 Jahren und in Bremen bei 18 Jahren. Zudem sind auch die EU-Regelungen zu Schonzeiten und Fangbegrenzungen zu beachten. Die neue Regelung wird das „Schnupperangeln“ nicht beeinflussen; Kinder können auch weiterhin einen Fischereischeininhaber ohne eigenen Erlaubnisschein begleiten, wie Merkur berichtete.

Zusätzliche Informationen zu dieser Regelung finden sich auf der Website des Landesfischereiverband Bayern, der ebenfalls über die Vereinfachungen für den Fischernachwuchs informiert.