Garmisch-Partenkirchen

Versöhnungskirche in Geretsried: Ein Schatz der Nachkriegsarchitektur!

Die ehemalige Versöhnungskirche am Chamalières-Platz in Geretsried wurde offiziell in die Denkmalliste aufgenommen. Diese Meldung wurde von Merkur verbreitet. Die Aufnahme in die Denkmalliste erfolgte im Jahr 2024. Experten bezeichnen die Kirche als ein „wertvolles Zeugnis“ der Nachkriegszeit. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat mehrere außergewöhnliche Objekte in Oberbayern in die Denkmalliste aufgenommen.

Die Versöhnungskirche ist ein evangelisch-lutherisches Gotteshaus, das von Architekt Franz Lichtblau und seinem Büropartner Ludwig Bauer entworfen wurde. Lichtblau und Bauer sind verantwortlich für insgesamt 44 evangelische Kirchen und Sakralbauten in Bayern. Die Kirche stellt eine Besonderheit im bayerischen Baubestand dar, da sie als Gemeindezentrum mit Hauskapelle konzipiert wurde. Ihr modularer Entwurf orientiert sich an der Tradition der ersten Bunker- und Notkirchen nach dem Zweiten Weltkrieg. Es ist wichtig zu erwähnen, dass Geretsried 1950 auf dem Gelände zweier ehemaliger Munitionsfabriken gegründet wurde. Neben der Versöhnungskirche wurden auch das Otfried-Preußler-Gymnasium in Pullach und eine ehemalige Tankstelle in Garmisch-Partenkirchen in die Denkmalliste aufgenommen.

Weitere Denkmalschutzmaßnahmen in Bayern

Zusätzlich berichtete Chiemgau24 von der Aufnahme von 22 neuen Gebäuden in die bayerische Denkmalliste. Diese Neuzugänge befinden sich in der Region Traunstein, Bad Reichenhall und Rosenheim und wurden am 7. Februar 2024 registriert. Beispiele für die neuen Denkmäler sind die „Fliegerkapelle“ in Rosenheim-Fürstätt (Baujahr 1947), eine ehemalige Schule in Brannenburg-Degerndorf (Baujahr 1909) und die evangelische Kirche in Übersee, auch „Siebeneckkirche“ genannt (Baujahr 1965).

Insgesamt sind in Bayern über 109.999 Bau- und Kunstdenkmäler gelistet. Neuaufnahmen können durch Eigentümer, Heimatpfleger, Einzelpersonen oder die Kommunalpolitik vorgeschlagen werden. Es ist anzumerken, dass Denkmalschutz nicht bedeutet, dass Gebäude nicht mehr verändert werden dürfen; hierfür ist eine Erlaubnis beim Landratsamt erforderlich. Finanzierungshilfen stehen Eigentümern zur Verfügung, um Baudenkmäler zu erhalten.