Rottweil

Alkohol am Steuer: 52-Jährige mit fast drei Promille entzogen!

In Rottweil kam es am Freitagnachmittag zu einer Polizeikontrolle, bei der eine 52-jährige Autofahrerin ins Visier der Beamten geriet. Die Frau war wegen ihrer chaotischen Fahrweise aufgefallen, was schließlich zur Kontrolle führte. Bei der Überprüfung stellte die Polizei Alkoholgeruch fest, der sich in einem Alkoholtest bestätigte. Der Test ergab beinahe drei Promille, was zur sofortigen Blutentnahme im Krankenhaus führte.

Aufgrund des hohen Alkoholgehalts wurde der Frau der Führerschein abgenommen und ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss eingeleitet, wie der Schwarzwälder Bote berichtete.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Alkoholkonsum am Steuer

Alkohol am Steuer stellt nicht nur eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar, sondern hat auch weitreichende Konsequenzen für den Führerschein des Fahrers. Laut dem ADAC gelten verschiedene Promillegrenzen. Für Fahrer bis 21 Jahre sowie für Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Ab 0,3 Promille beginnt die relative Fahruntüchtigkeit, die bei Ausfallerscheinungen strafbar ist. Ab 1,1 Promille jedoch wird die absolute Fahruntüchtigkeit festgestellt, was strafrechtliche Folgen nach sich zieht.

Bei Werten über 0,5 bis 1,09 Promille wird eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, die mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in der Verkehrssünderkartei sowie einem Monat Fahrverbot geahndet wird. Die Konsequenzen des Alkoholgenusses am Steuer können weitreichend sein, einschließlich Geldstrafen, Führerscheinentzug und sogar verpflichtenden medizinisch-psychologischen Untersuchungen bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr.