
Am 14. Januar 2025 hat am Landgericht Stralsund der Mordprozess gegen eine 17-Jährige begonnen. Der jungen Frau wird heimtückischer Mord an einem 59-jährigen Mann aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald vorgeworfen. Der tödliche Vorfall ereignete sich im Sommer 2024 in Greifswald, wo die Angeklagte den Mann mit einem Getränk betäubte und ihn dann am Hals verletzte. Laut der Staatsanwaltschaft fühlte sich die mutmaßliche Täterin zuvor von dem Opfern belästigt.
Der Prozess umfasst insgesamt drei Verhandlungstage, mit einer Urteilserwartung am 21. Januar 2025. Aufgrund einer Erkrankung der 17-Jährigen wurde die Öffentlichkeit nach der Verlesung der Anklage aus dem Saal ausgeschlossen.
Details zur Anklage und den Mitangeklagten
Die Beschuldigte hat einen 50-jährigen Komplizen, der wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt ist. Die Tat fand in dessen Wohnung statt. Während der 17-Jährigen wurde die Fortsetzung der Unterbringungshaft in einer forensischen Klinik beantragt, welche vom Oberlandesgericht Rostock genehmigt wurde. Dies geschah, weil das Sicherheitsinteresse der Öffentlichkeit laut den Richtern Dr. Olaf Witt über den Freiheitswillen der Beschuldigten gestellt werden muss, angesichts der Schwere der Tat und der Drohung, die von ihr ausgeht.
Der 50-Jährige wurde im November 2024 aus der Untersuchungshaft entlassen, da zu erwarten war, dass seine Freiheitsstrafe wegen unterlassener Hilfeleistung unter einem Jahr liegen könnte. Die gesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass ein Prozess spätestens sechs Monate nach Beginn der Untersuchungshaft stattfinden muss, was den zeitlichen Rahmen für die Verhandlungen setzt.