Havelland

E-Scooter im Havelland: Regeln, Risiken und Forderungen für mehr Sicherheit!

In der Wilhelmstraße in Dallgow kam es zu einem Vorfall, bei dem ein E-Scooter-Fahrer auf dem Bürgersteig fuhr und dabei viermal so schnell wie ein Fußgänger war. Der Fahrer war sich dabei offenbar nicht bewusst, dass das Befahren von Fußwegen für E-Scooter-Nutzer verboten ist. Dies bestätigte Birgit Mattausch von der Dallgower Gemeindeverwaltung, die klarstellte, dass es sich um einen Bürgersteig handelt. Die Regelungen für E-Scooter entsprechen denen für Radfahrer: Sie müssen auf der Straße fahren, es sei denn, es sind entsprechende Radwege ausgewiesen, wie [maz-online.de](https://www.maz-online.de/lokales/havelland/e-scooter-im-havelland-regeln-gefahren-unfaelle-und-kosten-fuer-verleih-in-falkensee-QHFPSI4ZWRF3TOGMQFAN6XS46A.html) berichtete.

Zeus Scooters GmbH, die 2019 gegründet wurde, betreibt einen E-Scooter-Verleih in 40 Städten, darunter Falkensee. Im Winter stehen dort 80 E-Scooter zur Verfügung, im Sommer sind es 100. Das Unternehmen plant eine Expansion und Gespräche mit mehreren Kommunen, einschließlich eines geplanten Verleihs in Großbeeren. monatlich gibt es in Falkensee 5-6 Beschwerden über das Fahrverhalten der Nutzer. Laut Kristin Zeidler, Leiterin der Unfallforschung der Versicherer, ist die Infrastruktur für Rad- und E-Scooter-Fahrer unzureichend. Im Jahr 2023 wurden im Havelland insgesamt 15 Unfälle mit E-Scootern gezählt, davon 6 in Falkensee. Die Unfallzahlen steigen bundesweit: Im Jahr 2023 gab es 9425 Unfälle mit Personenschaden, was einem Anstieg von 14 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht, während sich die Zahl der Todesopfer von 11 auf 22 verdoppelt hat.

Regelungen für E-Scooter-Nutzer

E-Scooter unterliegen der Versicherungspflicht und dürfen nur mit einer Betriebserlaubnis legal genutzt werden. Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung (EKfV) regelt die Verwendung von E-Scootern, während andere Fahrzeuge wie Airwheels und Hoverboards davon ausgeschlossen sind. Geplante Neuregelungen sollen die Verkehrssicherheit verbessern, da die Anzahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Zukünftig sollen E-Scooter dort fahren dürfen, wo Radverkehr erlaubt ist, und in Fußgängerzonen nur mit Schrittgeschwindigkeit, sofern diese durch Zusatzzeichen freigegeben sind. Freundlicherweise bestätigte [adac.de](https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/e-kleinstfahrzeuge/e-scooter/) auch, dass E-Scooter-Fahrer keine Führerscheine benötigen, aber ein Mindestalter von 14 Jahren vorgegeben ist. Das Tragen eines Helms wird empfohlen, ist jedoch nicht Pflicht.

Die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer gelten für E-Scooter-Fahrer. Jene müssen über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Bei Verstößen gegen die Regelungen drohen Bußgelder, beispielsweise zwischen 15 und 30 Euro für das Fahren auf dem Gehweg und bis zu 180 Euro für das Rotfahren an Ampeln.