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Neues Kindergeld 2025: Was Familien jetzt wissen müssen!

Ab dem 1. Januar 2025 treten in Deutschland umfassende Änderungen im Bereich Kindergeld und steuerliche Kinderfreibeträge in Kraft. Laut anwal.de wird das Kindergeld von 250 Euro auf 255 Euro pro Kind monatlich erhöht. Zudem wird der Kinderfreibetrag um 30 Euro auf 3.336 Euro pro Elternteil angehoben. Hierbei beträgt der Gesamtfreibetrag 4.800 Euro pro Elternteil bzw. 9.600 Euro pro Kind, inklusive des Freibetrags für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.

Das zu versteuernde Einkommen der Eltern spielt eine entscheidende Rolle bei der Wahl zwischen Kindergeld und Kinderfreibeträgen. Das Finanzamt führt eine automatische Günstigerprüfung durch, um festzustellen, welche Option für die Steuerpflichtigen vorteilhafter ist. Während das Kindergeld monatlich ausgezahlt wird und somit insbesondere für Familien mit niedrigem bis mittlerem Einkommen vorteilhaft ist, ist der Kinderfreibetrag ein Abzug vom zu versteuernden Einkommen und eignet sich besser für Familien mit höherem Einkommen. Beispielsweise haben Eltern mit einem Kind und einem zu versteuernden Einkommen von über 80.000 Euro einen Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag.

Entlastungen und Optimierungsmöglichkeiten

Zur Senkung des zu versteuernden Einkommens stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Dazu zählen die Geltendmachung von Werbungskosten über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinaus, betriebliche Ausgaben für Selbstständige sowie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen wie Spenden und Krankheitskosten. Für Selbstständige empfiehlt es sich, Strategien zur Einkommensoptimierung, wie Investitionen in betriebliche Ausstattung oder Gewinnverlagerungen in Jahre mit niedrigerem Einkommen, zu prüfen.

Des Weiteren können Eltern individuelle Gestaltungsmodelle mit einem Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht besprechen, um die finanzielle Situation bestmöglich zu optimieren.

Zusätzlich zur Günstigerprüfung wird bei der Berechnung des Kinderfreibetrags auch der Freibetrag für den Erziehungs-, Betreuungs- und Ausbildungsbedarf berücksichtigt, wenn dies zu einer höheren steuerlichen Entlastung führt, wie steuern.de berichtet. Ein Ausbildungsfreibetrag kann ebenfalls beantragt werden.

Der Kinderfreibetrag für das Jahr 2024 beträgt 3.306 Euro pro Elternteil für jedes berücksichtigte Kind, was eine Erhöhung im Vergleich zu den 3.012 Euro im Jahr 2023 darstellt. Bei gemeinsamer Veranlagung verdoppelt sich der Freibetrag auf 6.612 Euro. Ein einzelner Elternteil kann diesen Verdopplungsbetrag unter bestimmten Bedingungen erhalten, etwa wenn der andere Elternteil verstorben ist oder nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist.

Die Übertragung des Kinderfreibetrags ist möglich, wenn das Kind nur bei einem Elternteil lebt und der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75 % nachkommt. Bei der Übertragung wird auch der Freibetrag für den Erziehungs-, Betreuungs- und Ausbildungsbedarf mit übertragen.