Stralsund

Teenagerin plant heimtückischen Mord: Greifswald erschüttert!

Im Stralsunder Landgericht stehen derzeit die schweren Vorwürfe gegen die 17-jährige Sophia B. im Fokus. Die Jugendliche wird beschuldigt, den 59-jährigen Jörg M. heimtückisch ermordet zu haben. Dies, nachdem sie sich durch wiederholte Avancen und Anrufe von ihm gestalkt fühlte.

Am ersten Verhandlungstag wurde Sophia B. in Fußfesseln und Handschellen vorgeführt. Ihre Rechtsanwältin versuchte, beruhigend auf sie einzureden, während sie sich einen Hefter vor das Gesicht hielt. Laut Anklage plante Sophia B. den Mord, indem sie ihm Betäubungsmittel verabreichte. Am 28. Juni 2024 gab es eine Verabredung vor der Wohnung des mitangeklagten Rene K., wo sie eine Kaffeetasse mit Jägermeister und verschiedenen Drogen mischte, bevor Jörg M. das Gemisch konsumierte und in der Wohnung umfiel.

Details der vermeintlichen Tat

Nachdem Jörg M. ohnmächtig geworden war, soll Sophia B. mindestens neunmal mit einem Frühstücksbrettchen auf seinen Kehlkopf eingeschlagen haben. Nach dem Angriff lachte sie und rief: „Endlich ist das Schwein tot“. Um die Tat zu verschleiern, drückte sie ihm ein Handtuch ins Gesicht. Die Verletzungen führten letztendlich zu seinem Tod. Wie sich die Konstellation zwischen Sophia B. und den beiden Männern, insbesondere Rene K., entwickelte, bleibt unklar, allerdings war Sophia B. bereits längere Zeit in der Wohnung von Rene K. wohnhaft.

Der Mord wurde durch eine Drogenrazzia am 4. Juli aufgedeckt, bei der der Leichnam von Jörg M. entdeckt wurde. Seitdem befindet sich Sophia B. in psychiatrischer Unterbringung, während Rene K. aus der Haft entlassen wurde. Insgesamt sind am ersten Verhandlungstag sieben Zeugen geladen, darunter zwei Bekannte der Angeklagten. Der zweite Verhandlungstermin ist für den 20. Januar angesetzt, an dem drei Sachverständige aussagen sollen. Ein Urteil wird am 21. Januar erwartet, wobei Sophia B. bis zu zehn Jahre Haft drohen, während Rene K. maximal ein Jahr riskiert.

Rechtliche Einordnung von Stalking

Der Vorfall wirft auch Fragen hinsichtlich des Themas Stalking auf. Wie in einem Artikel auf anwalt.de erläutert wird, kann Stalking nach dem Ende einer Beziehung Ärgernisse und zum Teil auch, wie im vorliegenden Fall, extreme Reaktionen hervorrufen. Stalking, das seelische und körperliche Belastungen für die Opfer verursacht, ist im deutschen Strafrecht geregelt. Die gesetzlichen Bestimmungen in § 238 StGB definieren, was strafrechtlich als Stalking gilt und unterscheiden zwischen verschiedenen Schweregraden. Besonders schwere Fälle, in denen eine Gesundheitsschädigung oder sogar der Tod des Opfers eingetreten ist, können zu Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren führen.