
Am 10. Januar 2025 wurde in Deutschland ein Fall von Maul- und Klauenseuche (MKS) festgestellt, 37 Jahre nach dem letzten Vorkommen dieser Tierseuche. Betroffen ist eine Wasserbüffelherde in Brandenburg, was landesweit Besorgnis unter Landwirten auslöst, insbesondere im Landkreis Weilheim-Schongau, wo zahlreiche Anfragen beim Veterinäramt eingehen.
Die Landrätin Andrea Jochner-Weiß weist darauf hin, dass die Erkrankung katastrophale Folgen für die Landwirtschaft haben könnte. Um eine Gefährdung des Exportmarktes zu verhindern, wurden am selben Tag eilig Tiertransporte nach Italien abgefertigt. Die Sorge um mögliche Exportbeschränkungen, insbesondere für Milch- und Fleischprodukte, wächst. Im Landkreis gab es zuletzt 1988 einen MKS-Fall.
Reaktionen und Maßnahmen
Thomas Müller, Geschäftsführer des Bayerischen Bauernverbands, bezeichnete die MKS als „Worst Case Szenario“. Das Veterinäramt appelliert an die Landwirte, besonnen zu handeln und informiert über die hochinfektiöse Natur der MKS. Standard-Hygienemaßnahmen werden empfohlen, um eine weitere Verbreitung zu vermeiden. Dr. Sabine Tralmer vom Veterinäramt betont die Wichtigkeit der Epidemiologie und die Verfolgung von Infektionsquellen.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft befindet sich in Alarmbereitschaft und setzt alles daran, das Virus schnell zurückzudrängen. Um die Ausbreitung zu verhindern, wurde in Brandenburg der Transport von empfänglichen Tieren und deren Produkten um 48 Stunden gestoppt. Neben MKS sind auch andere Tierseuchen wie die Blauzungenkrankheit und die Afrikanische Schweinepest aktuell ein Thema, welches die Landwirtschaft betrifft. Die Situation bleibt angespannt, und alle Beteiligten warten auf weitere Informationen und Entwicklungen.
Die MKS-Impfung, die bis 1991 für Rinder durchgeführt wurde, wurde in der EU wegen der als getilgt geltenden Virusstämme verboten. Es könnte jedoch die Möglichkeit bestehen, einen Impfstoff herzustellen, da der Virustyp bei Büffeln nachgewiesen wurde. Ob das Virus sich ausbreiten wird oder nur lokal aufgetreten ist, bleibt abzuwarten. Die Bundesländer müssen entscheiden, ob im Falle weiterer festgestellter Fälle geimpft wird. Hierbei hat die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen auf Betrieben höchste Priorität, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Das Virus der Maul- und Klauenseuche ist hochansteckend und kann auf verschiedenen Wegen, darunter durch die Luft, Wildtiere, kontaminierte Fahrzeuge sowie durch Menschen über Kleidung und Schuhe, übertragen werden.