AltstadtDachau

Dachau: Streit um Fenster-Richtlinien in der Altstadt entfacht!

In der Stadt Dachau sind die Stadtverwaltung und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege derzeit in bauliche Maßnahmen im Altstadtensemble involviert. Der Stadtrat Kai Kühnel äußerte Bedenken zur Ungleichbehandlung von Hausbesitzern in der Altstadt und kritisierte, dass die Stadt eine Beweisliste nicht öffentlich machen wollte. Dies erschwert die Benennung von Ungleichbehandlungen. Kühnel stellte fest, dass für Kunststofffenster an verschiedenen Häusern unterschiedliche Genehmigungen erteilt wurden.

Stadtrat Wolfgang Moll unterstützte Kühnel in seiner Kritik und bemängelte die fehlende Transparenz der Stadtverwaltung. Moll forderte mehr Offenheit gegenüber Investoren in der Altstadt, während Stadtbaumeister Moritz Reinhold und Oberbürgermeister Florian Hartmann die Vorgehensweise der Stadt verteidigten. Reinhold wies den Vorwurf der Willkür zurück und erkläre, dass Anträge einzeln betrachtet würden. Die Genehmigungen für Veränderungen im Altstadtensemble müssen eingeholt werden, wobei eine fachliche Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege erforderlich sei.

Kommunikationsprobleme und fehlende Transparenz

Die Stadträte Volker C. Koch und Horst Ullmann betonten ihr Vertrauen in die Expertise des Stadtbauamts. Koch erklärte, dass die Altstadt größtenteils in einem historisch adäquaten Zustand sei. Kühnel und Moll hingegen kritisierten die Kommunikation zwischen dem Stadtbauamt, Bürgern und Stadtrat. Oberbürgermeister Hartmann räumte ein, dass unterschiedliche Bauanträge zu unterschiedlichen Bewertungen führen können.

Das Gremium einigte sich darauf, ein Dokument auf der Internetseite der Stadt zu veröffentlichen, das über denkmalschutzrechtliche Auflagen und Richtlinien zur Fenstererneuerung informiert. Dabei wurde auch auf die „Charta von Venedig“ verwiesen, die als wichtige Richtlinie in der Denkmalpflege gilt. Diese wurde am 31. Mai 1964 auf der Isola di San Giorgio Maggiore in Venedig verabschiedet und stellt den wichtigsten denkmalpflegerischen Text des 20. Jahrhunderts dar, wie die [Wikipedia](https://de.m.wikipedia.org/wiki/Charta_von_Venedig) informiert. Die Charta fasst die Entwicklung der Denkmalpflege der letzten 100 Jahre zusammen und fordert, dass bauliche Eingriffe die Struktur und Gestalt der Denkmale nicht verändern.

Die Charta von Venedig ist eine Weiterentwicklung der Charta von Athen aus dem Jahr 1931 und entstand ohne formelle deutsche Beteiligung. Sie betont die Verantwortung der Menschheit für die Bewahrung des kulturellen Erbes für kommende Generationen und fördert einen differenzierten Umgang mit dem baulichen Erbe.