Ostholstein

Widerstand gegen Windkraft: Stockelsdorf im Sturm der Emissionen!

In den Gemeinden des Ostholsteins gibt es eine Vielzahl von aktuellen Entwicklungen, die sowohl infrastrukturelle als auch wirtschaftliche Aspekte betreffen. Besonders im Fokus stehen die Planungen für neue Windkraftanlagen sowie die Herausforderungen in Bezug auf die Küsteninfrastruktur.

In Stockelsdorf ist ein Widerstand gegen die geplanten neuen Windkraftanlagen zu beobachten. Die Gemeinde plant, die bestehenden Vorranggebiete für Windenergie auszuweiten, was durch eine Öffnungsklausel des Landes ermöglicht wird. Diese Maßnahmen könnten die finanziellen Einnahmen der Gemeinde deutlich verbessern, und es sind weitere Flächenuntersuchungen sowie Gespräche mit Projektentwicklern vorgesehen.

Windkraftanlagen und Küstenschutz

In Großenbrode besteht eine dringende Notwendigkeit zur Wiederherstellung von drei von vier Deichen, was mit erheblichen Kosten verbunden ist. Geplant ist ein neuer, größerer Landesschutzdeich, der den Ort besser vor Sturmfluten schützen soll. Die Abstimmungen zwischen Land und Gemeinde ziehen sich jedoch in die Länge.

Ebenfalls in Heiligenhafen wird ein gesunkener Fischkutter, der seit 50 Jahren bei Ortmühle liegt und nur bei Niedrigwasser sichtbar ist, nicht geborgen. Die Entscheidung wurde getroffen, da keine Gefahr für den Schiffsverkehr oder Badegäste besteht.

Im Hinblick auf die Windkraft wird im Stadtentwicklungsausschuss von Heiligenhafen ein neues Projekt vorgestellt. Zwei Windkraftanlagen mit einer Höhe von 200 Metern sollen bis Sommer 2025 nordöstlich von Dazendorf errichtet werden. Die Geschäftsführer Rainer Krumm und Hinrich Tamm informierten über den Fortschritt, der durch verschiedene Verzögerungen nun auf einen neuen Zeitplan hindeutet, mit einer Inbetriebnahme, die für Juni 2025 angestrebt wird. Der Windpark soll jährlich 43,6 Millionen Kilowattstunden produzieren und wird über 20 Jahre rund 2,2 Millionen Euro pro Anlage an Gewerbesteuer und EEG-Erträgen generieren. Zusätzlich erhält die Stadt Heiligenhafen etwa 350.000 Euro Gewinnbeteiligung pro Windkraftanlage.

Die Planungen für die dritte Windkraftanlage in Heiligenhafen sind ebenfalls im Gange. Hier müssen die notwendigen Mindestabstände und Raumordnungsziele beachtet werden, da ein erwartetes Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig über die Einhaltung dieser Abstände noch aussteht. Bei einem positiven Urteil könnte ein Zielabweichungsantrag an die Landesplanung gestellt werden, während ein negatives Urteil die Vorbereitung eines Bauantrags für die dritte Anlage nach sich ziehen könnte.