
Ab Anfang März 2025 verlieren zwölf von insgesamt 113 Atommüll-Behältern im Zwischenlager Gorleben ihre verkehrsrechtliche Genehmigung. Diese Bestätigung erhielt die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg auf Nachfrage beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Die Bürgerinitiative kritisiert, dass für die Transport-Genehmigungen weniger strenge Sicherheitskriterien gelten als für die Lagerung der Behälter.
Die Genehmigungen für die Aufbewahrung im Zwischenlager bleiben weiterhin gültig, allerdings dürfen die Castoren ohne die verkehrsrechtliche Genehmigung nicht transportiert werden. Verlängerungsanträge für die erforderten Genehmigungen wurden bereits gestellt. Im Laufe des Jahres 2025 laufen die Transport-Genehmigungen von zwei weiteren Castoren aus, was die Situation weiter komplizieren könnte, wie [ndr.de](https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Atommuell-Castoren-in-Gorleben-bald-ohne-Transport-Genehmigung,aktuelllueneburg11848.html) berichtete.
Sicherheitsbedenken und neue Anforderungen
Die Bürgerinitiative hat sich erneut an das BASE gewandt, um Unzufriedenheit mit den bisherigen Antworten zum Ausdruck zu bringen. BI-Sprecher Wolfgang Ehmke fordert eine Klärung zu den unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen für Transport- und Lagergenehmigungen. Das BASE verweist auf die internationalen SSR-6 Empfehlungen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), die einen zehnminütigen Brandtest bei 800 Grad Celsius für die Behälter vorsehen. Im Gegensatz dazu fordert die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) einen Brandtest von 30 Minuten unter denselben Bedingungen.
Das BASE erklärt, dass die atomrechtliche Genehmigung des Zwischenlagers als Gesamtsystem bewertet wird, wozu auch die Sicherheit der Behälter zählt. Diese Differenzierung zwischen verkehrs- und atomrechtlicher Genehmigung sorgt für Verwirrung, da die Behälter letztlich nach der Lagerzeit transportiert werden müssen. Die Bürgerinitiative fordert, dass die strengen Anforderungen der Lagerung auch für die verkehrsrechtliche Genehmigung Anwendung finden, und wies auf die Forderung der Entsorgungskommission (ESK) von 2023 hin, die Genehmigungsvoraussetzungen zu überarbeiten, wie [bi-luechow-dannenberg.de](https://www.bi-luechow-dannenberg.de/2025/01/14/behaeltersicherheit-im-zwischenlager-gorleben-bi-die-zeit-laeuft-davon/) berichtete.