AachenNordrhein-Westfalen

Proteste am Hambacher Tagebau: Umweltschützer wehren sich gegen Rodung!

Am Hambacher Tagebau in Nordrhein-Westfalen kommt es zu einem intensiven Konflikt zwischen Umweltaktivisten, der Polizei und dem Energiekonzern RWE. Wie t-online.de berichtet, sind in den letzten Tagen zwei Polizeieinsätze wegen Sachbeschädigung und Diebstahl erforderlich geworden. RWE vermutet, dass es eine Verbindung zwischen diesen Straftaten und der Mahnwache der Umweltschützer gibt.

Aktivisten haben Schilder des Unternehmens entfernt und einige davon sogar angezündet. Darüber hinaus wurden Außenspiegel eines Fahrzeugs des Werkschutzes beschädigt. Umweltschützer haben sich in einem rund acht Hektar großen Waldstück, dem Manheimer Sündenwäldchen, niedergelassen, um gegen die geplante Rodung des Areals zu protestieren. Die Polizei hat jedoch keine Hinweise auf eine direkte Verbindung zwischen den Mahnwache-Teilnehmern und den Straftaten.

Rodung und Widerstand

RWE plant, den Wald zu roden, um Böschungen für den zukünftigen Hambacher See auszubauen, was nach Unternehmensangaben „bergbaulich notwendig“ ist. RWE kritisiert den Standort der Mahnwache, da dieser Rettungswege behindern würde. Die Rodungen sind Teil der von der Landesregierung verabschiedeten Leitentscheidungen, und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat Klage gegen den aktuellen Betriebsplan eingereicht.

Zusätzlich plant RWE, die umstrittenen Rodungen im Sündenwäldchen bis Ende Januar auszusetzen, um einer Bitte des 21. Senats des Oberverwaltungsgerichts Münster nachzukommen, wie auch wdr.de berichtet. Während der neuen Protestaktionen im Sündenwäldchen wehren sich Umweltschutzverbände gegen die geplante Rodung. Eine Mahnwache wurde jedoch von der Polizei verboten, da sie auf einem Privatgrundstück von RWE stattfand. Ein Umzug an einen alternativen Versammlungsort wurde zunächst abgelehnt, obwohl RWE einen solchen angeboten hatte.

Nachdem die Polizei am Donnerstag vergangene Woche die Versammlung auflöste, stimmten die Protestierenden einem vorläufigen Umzug an den Alternativstandort zu. Es bleibt unklar, wie es mit dem Eilantrag zur Erhaltung des ursprünglichen Standorts der Mahnwache weitergeht, da eine gerichtliche Entscheidung noch aussteht.